Dr. Stoll & Sauer erwirkt im Diesel-Abgasskandal Verurteilung von Fiat-Chrysler (Stellantis) / Rechtsprechung klar auf Verbraucherseite

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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat erstmals im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) eine Verurteilung des Autobauers erstritten. Das Landgericht Stade stellte am 15. April 2021 aufgrund der Abgasmanipulation fest, dass FCA verpflichtet ist, dem Kläger eines Wohnmobils Schadensersatz zu bezahlen. (Az. 2 0 12/21). Da FCA sich zur Klage und den Vorwürfen nicht geäußert hatte, fällte das Gericht ein Versäumnisurteil. Dr. Stoll & Sauer wertet das Urteil als wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA. Der Skandal ist mit dem bei VW vergleichbar. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. 

Erstes FCA-Verfahren liegt bereits am OLG Karlsruhe

Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals bei FCA schreitet mit dem Urteil des Landgerichts Stade weiter voran. Ein erstes Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer befindet sich bereits in der Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 O 333/20). Außerdem hat bereits das Landgericht Koblenz am 1. März 2021 FCA wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az. 12 O 316/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das Urteil vom Landgericht Stade kurz zusammen:

  • Der Kläger kaufte im Oktober 2017 ein Wohnmobil des Herstellers Forster für 57.000 Euro. Das Modell T699 HB Fresh ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS der Euronorm 6b ausgestattet.

  • Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Kanzlei so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ca. 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro-6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwerte für NOx-Mengen genügen. Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten insgesamt das 9- bis 15-Fache und übersteigt somit beträchtlich die Grenzwerte.

  • Das Gericht folgte dem Antrag des Klägers. Dem Verbraucher steht gegen FCA ein Anspruch auf Schadensersatz zu. FCA ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Foto(s): Pixabay

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