Drohnen drohen!

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Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge. Sie werden mit Rotoren angetrieben und inzwischen überall angeboten.

Schon jetzt sind Drohnen in Deutschland ein Problem. Sie sind nämlich nutzbar für allerlei Einsatzgebiete. Mit Drohnen könnte man Unternehmen ausspionieren, Diebstähle begehen, Drogen und Waffen über dem Gefängnis abwerfen sowie in Stadien und Konzerten Mitschnitte fertigen oder live übertragen. Drohnen können auch eine große Gefahr für Flugzeuge darstellen, wenn sie in dessen Flugbahn geraten. Hierfür wurden inzwischen Flugverbotszonen eingerichtet. Mittlerweile gibt es Unternehmen, welche sich auf die Abwehr von Drohnen spezialisiert haben durch sogenannte „Netzkanonen“; es gibt sogar Greifvögel, welche dafür trainiert werden, Drohnen zu Boden zu bringen.

Drohnen sind zumeist nicht beliebt. Hier sei daran erinnert, dass Drohnen mit Kameras gestochen scharfe Bilder fertigen können oder sogar Filme.

In Deutschland trat am 01.10.17 der zweite Teil der neuen Drohnenverordnung in Kraft. Diese Verordnung regelt den Betrieb von unbemannten Fluggeräten, Zulassung und Verwendung solcher Luftfahrzeuge. Ab Oktober 2017 müssen alle unbemannten Flugobjekte ab einem Gewicht von 250 g eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers tragen. Im Schadensfall soll so eine „Unfallflucht“ verhindert werden. Ab 2 kg Drohnengewicht ist inzwischen sogar eine Art Drohnenführerschein erforderlich. Dieser beinhaltet einen Kenntnisnachweis, der vom Luftfahrtbundesamt bescheinigt wird.

Angesichts der rasch wachsenden Zahl von Flugdrohnen ist auch die Deutsche Flugsicherung alarmiert. Von Drohnen gehen aktuelle Gefahren für die zivile Luftfahrt aus. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen.

Auch Personen können von abstürzenden Drohnen getroffen werden. So stürzte im November 2016 eine Drohne ab, die an die Scheibe des Drehrestaurants am Olympiaturm geflogen war. Dabei verfehlte diese nur knapp Personen.

Für Drohnen gelten strenge Haftungsvorschriften. Wird beim Betrieb einer Drohne eine Sache beschädigt oder eine Person getötet oder geschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeuges zum Schadensersatz verpflichtet und haftet hier auch bei Fahrlässigkeit.

Der Halter einer Drohne ist verpflichtet, wegen seiner Schadensersatzhaftung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für Schäden durch Drohnen wird nämlich unabhängig vom Gewicht des Fluggeräts gehaftet. Dabei ist eine Mindestversicherungssumme von 10 Millionen EUR durchaus sinnvoll. Eine Reihe von Privathaftpflichtversicherungen enthalten inzwischen bereits einen Drohnenschutz mit Gewichtsbeschränkung. Es kann deshalb durchaus sinnvoll sein, hier den Versicherungsschutz zu überarbeiten.

Bei Fragen zur Versicherung oder zu Schäden, die entstehen können oder bereits entstanden sind, wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Fürth.


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