DS-Rendite-Fonds Nr. 91 VLCC Front Commander – keine Besserung in Sicht

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Bei dem von der Dr. Peters Group in 2001 aufgelegten Schiffsfonds Nr. 91 „VLCC Front Commander GmbH & Co. Tankschiff KG" hat sich die wirtschaftliche Lage nicht verbessert.

Wie die Gesellschaft in einem Rundschrieben vom 07.06.2013 mitteilt, läuft zwar seit Mai 2012 ein zweijähriger Chartervertrag mit einer Mindestrate von 15.000 US-Dollar/Tag. Aber auch diese Einnahmen sind zu gering, um die volle Kapitaldienstfähigkeit zu gewährleisten. Auch die Entwicklung des Chartermarktes für Rohöltanker verspricht nichts Gutes: Die positive Entwicklung Ende 2012 hat sich nicht fortgesetzt, im April 2013 wurde ein Tiefstand der Charterraten von 3.409 US-Dollar/Tag erreicht. Experten gehen davon aus, dass diese „Durststrecke" noch bis Ende 2014 anhalten wird. Schlechte Voraussetzungen also für den Anfang 2014 anstehenden Neuabschluss eines Chartervertrages. Hinzu kommt, dass im Jahr 2014 eine weitere Kapitalerhöhung von bis zu 10% des Nominalkapitals ansteht.

Unser Fazit: Die wirtschaftliche Entwicklung und damit die mittelfristige Lebensfähigkeit des Fonds sind mehr als unsicher. Auch mit Ausschüttungen ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Anleger sollten dies zum Anlass nehmen prüfen zu lassen, inwieweit ein Ausstieg aus dem Fonds noch möglich ist. Aus Gesprächen mit zahlreichen Schiffsfondsanlegern wissen wir, dass häufig über die Funktionsweise der Beteiligung und deren Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden war. Generell wurden die Beteiligungen als sichere Anlagen angeboten, ein Hinweis auf das Totalverlustrisiko ist in der Regel unterblieben. Hier liegt bereits ein Aufklärungsfehler vor (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2006, III ZR 122/05). Auch auf andere Risiken (Betriebsrisiken, ungeregelter Zweitmarkt, keine garantieren Ausschüttungen, Haftung für erhaltene Ausschüttungen, Fremdwährungsrisiken etc.) wurde häufig nicht hingewiesen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche ist darüber hinaus auch - sofern eine Bank die Beteiligung vermittelt hat - die Prüfung der Aufklärung über die für die Vermittlung des Fonds gezahlten Provisionen. Hier liegen erfahrungsgemäß häufig Aufklärungsmängel vor. Oft ist es uns gelungen, hier für Anleger die volle oder zumindest teilweise Rückerstattung des eingesetzten Kapitals zu erreichen.

Gerne nimmt die KKWV-Anwaltskanzlei eine Prüfung der Erfolgsaussichten einer Rückabwicklung Ihrer Beteiligung vor. Neben dem Vermittler selbst kommen dabei auch die Gründungsgesellschafter der Gesellschaft als Anspruchsgegner in Betracht. Zuständiger Ansprechpartner in der Kanzlei ist hierfür Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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