DSGVO-Verstoß: Deezer zu 3.000 Euro Schadensersatz verurteilt
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Deezer hatte 2019 infolge der Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister ein Datenleck. Dabei haben die Hacker etwa 230 Millionen Daten von Deezer-Nutzern gestohlen. Dieses Datenleck wurde erst im November 2022 bekannt.
Unternehmen, wie zum Beispiel Deezer, haben nach der DSGVO die Pflicht, alle Informationen ihrer Kunden zu schützen. Wenn sie das versäumen, entsteht für Konsumenten Anspruch auf Schadensersatz. Falls das Unternehmen unzureichend oder gar nicht darauf reagiert, wenn Kunden ihr Auskunftsrecht nutzen, ist Schadensersatz begründet.
Das bedeutet konkret: Will der Verbraucher wissen, welche persönlichen Informationen das Unternehmen verarbeitet, muss es innerhalb eines Monats eine Datenauskunft bereitstellen.
Der Fall vor dem AG Traunstein
Das Amtsgericht (AG) Traunstein fällte zu diesem Sachverhalt ein Versäumnisurteil gegen Deezer. Geklagt hatte ein Deezer-Nutzer. Der Musikstreaming-Dienst hatte diesem keine Auskunft darüber erteilt, welche Informationen der Konzern über ihn verarbeitet, speichert und weitergibt. Das Urteil des AG Traunstein fiel zugunsten des Verbrauchers aus. Deezer muss deswegen dem Kläger einen Schadensersatz von 3.000 Euro plus Zinsen zahlen.
Dieses Urteil ist für Verbraucher ein Sieg. Denn es spiegelt wider, dass Verbraucher hervorragende Chancen haben, sich gegen große Unternehmen erfolgreich zu wehren. Setzen Sie also bei DSGVO-Verstößen Ihre Rechte durch. Mein Team der Kanzlei Wawra & Gaibler und ich unterstützen Sie dabei.
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Stichworte: DSGVO-Verstoß, Datenschutz, Datenschutzrecht, Datenleck, Datenpanne
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