Eigenbedarfskündigung: 3 Schritte zur wirksamen Begründung

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Sie möchten als Vermieter:in eine Eigenbedarfskündigung aussprechen ? -  dann sind folgende drei Begründungsschritte zu beachten:

1. Nutzungswunsch  

Der Nutzungswunsch des Vermieters, seines Angehörigen oder eines eventuellen Partners ist  im Kündigungsschreiben anzugeben.

Hierbei sind diese mit Namen, Anschrift, Alter und Berufstätigkeit zu bezeichnen.

Daneben ist die aktuelle konkrete Wohnsituation aller Bedarfspersonen anzugeben.

Sofern die Kündigung für einen Angehörigen ausgesprochen wird, ist der entsprechende Verwandtschaftsgrad offen zu legen.

Darüber hinaus ist anzugeben, ob anderweitig verfügbarer Wohnraum besteht und es ist zu begründen, warum dieser nicht oder weniger geeignet ist.

2. Vernünftigkeit 

Der Nutzungswunsch muss auf vernünftige und nachvollziehbare Gründe gestützt sein.

Hierbei ist die bisherige und künftige Wohnsituation zu vergleichen. Die Vorteile der gekündigten Räumlichkeiten sind im Hinblick auf Lage, Größe, Zahl der Räume und Ausstattung, darzulegen.

Daneben ist die Geeignetheit der gekündigten Wohnräume zu begründen. Ein weit überhöhter Wohnbedarf ist rechtsmissbräuchlich, sodass insbesondere die geplante Raumaufteilung, die Bedürfnisse der Bedarfsperson und ihre Lebensplanungen zur Begründung eines angemessenen Wohnbedarfs anzugeben sind.

3. Keine Alternativwohnung 

Der Vermieter hat dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten (BGH, Urteil vom 9. 7. 2003 - VIII ZR 311/02).


Sollten Sie als Mieter:in eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, ist diese auf deren Wirksamkeit hin zu prüfen. Zudem ist zu prüfen, ob wegen unzumutbarer Härte ein Widerspruchsrecht gegen die ordentliche Kündigung besteht.


Möchten Sie rechtlich geprüft haben, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, wenden Sie sich gerne jederzeit an mich.






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