Ein schwerwiegender Irrtum: Ein Mietspiegel muss kein Mietspiegel sein

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Das Leben als Mieter ist schön. Man wohnt in einer schönen Lage. Die Miete ist für die Wohnung angemessen. Dann der Schock im Briefkasten. Ein Brief des Vermieters. Er will eine Mieterhöhung. Geht das einfach so?

Die Argumentation des Vermieters

Der Brief fängt meist damit an, dass man Verständnis für diesen Schritt haben muss. Aber alles ist in der letzten Zeit teurer geworden und die anderen Mieten in der Umgebung sind auch gestiegen. Der Vermieter folgt einfach nur dem Beispiel der anderen. Es folgen viele Paragrafen aus dem BGB und am Ende steht eine Summe X. Als Vergleichsmiete wird auf einen Ausdruck eines Mietspiegels eines Immobilienportals verwiesen. Auf diesem steht schwarz auf weiß: Die Vergleichsmiete beträgt X EUR.

Die Argumentation der Mieter

Die Mietererhöhung ist unwirksam. Der Vermieter hat seit Jahren nichts in der Wohnung gemacht. Die Fenster sind undicht. Aus den Wasserhähnen kommen nur noch Wassertropfen. Der Teppich ist verschlissen.

Die rechtliche Situation

In der Regel ist der Vermieter berechtigt, eine Anpassung der Miete durchzuführen. In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass der Vermieter hierzu berechtigt ist. Der Mieter sollte deswegen als Erstes den Mietvertrag lesen. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist. Eine weitere Ausnahme stellen Index- und Staffelmieten dar. In diesen Fällen läuft die Mieterhöhung anders ab.

Pflicht zur Zustimmung

Der Vermieter hat in vielen Fällen sogar einen Anspruch darauf, dass der Mieter einer Mieterhöhung zustimmt. Diese Zustimmung kann er sogar einklagen. Aber! Die Mieterhöhung muss auch wirksam sein.

Viele Mieterhöhungen sind jedoch nicht wirksam

Der Vermieter muss begründen, wie die ortsübliche Miete gestiegen ist. Hierzu kann er sich unterschiedlicher Nachweise bedienen. In vielen Fällen wird auf den Mietspiegel verwiesen.

Mietspiegel ist nicht Mietspiegel

Es kann ein Mietspiegel verwendet werden. Jedoch muss es sich um einen amtlichen Mietspiegel der Gemeinde handeln. Nur so ist sichergestellt, dass die ortsübliche Miete richtig ermittelt wurde. Die Mietspiegel von Immobilienportalen sind jedoch nicht ausreichend. Hier wird die Durchschnittsmiete anhand der Wunschpreise der Vermieter ermittelt. Niemand weiß jedoch, ob die Wohnungen tatsächlich zu diesen Preisen vermittelt wurden.

Enthält das Schreiben einen solchen Verweis?

Das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam und der Mieter muss der Erhöhung nicht zustimmen. Der Vermieter muss sich einen anderen Nachweis suchen.

Hinweise für Mieter

Wenn Sie ein Mieterhöhungsschreiben vom Vermieter erhalten, dann sollten Sie auf jeden Fall zu einer fachkundigen Person, wie einen Rechtsanwalt, gehen. Dieser kann Ihnen sagen, ob Ihre spezielle Mieterhöhung wirksam ist. Sie sparen sich durch den Gang eine Menge Geld und Ärger.

Hinweise für Vermieter

Sie wollen die Miete erhöhen? Sie sollten eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, aufsuchen. Dieser kann Ihnen sagen, wie Sie schnell, unkompliziert und wirksam die Miete erhöhen können. Sie sparen sich durch den Gang eine Menge Ärger und verdienen umso mehr Geld.

Hinweis für Mieter und Vermieter

Bei strittiger Situation bietet es sich im Vorfeld an, dass die Parteien über die zukünftige Miethöhe diskutieren. Es kann so relativ einfach und unkompliziert eine neue Miete vereinbart werden. So kann ein langer Streit vermieden werden und alle Parteien sind glücklich.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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