Einkommenseinbußen bei Krankheit

  • 1 Minuten Lesezeit

Ja, schön, - jeder weiß, dass es das Lohnfortzahlungsgesetz gibt. Das heißt also, dass pro Krankheit, ich betone PRO Krankheit bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber Lohn- bzw. Gehalt weiter bezahlt wird.

Aber schauen Sie sich doch einmal Ihre Arbeitswelt an. Sehen Sie die Kolleginnen und Kollegen, die irgendwie langsam ausgesteuert werden aus dem Arbeitsleben? Die kränker und kränker werden? Die auf einmal nicht mehr in der Firma zu sehen sind und dann, wenn die LFZ nicht mehr greift, erhebliche finanzielle Einbußen erleiden.

Da sind 30 % Einbuße beim Krankengeld schon nicht unbeachtlich.

Und wie lange kann das gehen mit dem Krankengeld? Natürlich,- bis zu 78 Wochen. Das rechnet sich.

Viele wissen nicht, dass man diese „Lohndifferenz" unter Umständen durch eine Versicherung ausgleichen kann,- z.B. Krankentagegeldversicherung. Jeder Spitzensportler hat so etwas im Zweifel.

Das hat nichts mit dem Krankenhaus zu tun, sondern damit, dass man während seiner Krankheit ein Tagegeld erhält. Und so kann die Differenz zum Lohn durchaus ausgeglichen werden.

Ihr Versicherungsmann hat davon noch nicht viel erzählt. Gut möglich,- vielleicht verdient er daran nicht so besonders. Ihnen jedenfalls tut so etwas gut, wenn aus irgendwelchen Gründen eine langwierige Krankheit droht.

Aber Achtung: Wenn Sie schon wochenlang wegen einer bestimmten Krankheit arbeitsunfähig sind, wird das nicht mehr funktionieren, da Sie beim Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages wahrheitsgetreue Angaben machen müssen.

Also bitte rechtzeitig an so etwas denken, 78 Wochen x 30 % des Lohnes kann schon beruhigend sein, oder?

Mehr Infos: www.DieOnlineKanzlei.de

Rechtsanwalt Borth


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema