EKZ Waldheim GbR - was sollen Anleger tun

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Worum geht es?

Anleger haben sich in 90-er Jahren an dieser GbR als Gesellschafter beteiligt. Man warb mit der Rendite, die mit Immobilien erzielbar sei und für die Altersvorsorge angelegt werden kann. Kurzum es gibt einen Gesellschaftsvertrag, nach dem der Gesellschaftszweck der GbR mit der Verwaltung und Erwerb der Immobilie in Waldheim beschrieben ist und die Anleger sollten die Rechte und Pflichten eines GbR Gesellschafters haben bzw. erwerben und auch Miteigentümer einer Immobilie (Gewerbe) werden.

Was ist das Problem?

Wir haben für Mandanten die Gesellschaft gekündigt und die Berechnung sowie Auszahlung des Auseinandersetzungsguthaben verlangt.

Nachdem außergerichtlich kein Erfolg erziel werden konnte haben wir Klage erhoben. Zwischenzeitlich nach Klageerhebung wurde uns nun die Auseinandersetzungsbilanz und das Auseinandersetzungsguthaben zugesandt. Man staune aus folgenden Punkten:

  • die Immobilie wurde bewertet durch einen Sachverständigen, der den Verkehrswert mit ca. 1,3 Mio. € bemessen hat. die Bewertungsmethoden sind nicht offengelegt, so dass wir das Verkehrswertgutachten verlangt haben.  
  • die Auseinandersetzung ergibt bei einem Einsatz eines Betrages in Höhe von 50.000 € einen Betrag i.H.v. ca. 3.800 €.
  • wir haben feststellen müssen das die Gesellschafter alle nicht im Grundbuch eingetragen sind und der Geschäftsführer nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Eintragung in das Grundbuch veranlasst hat. Vielmehr findet sich im Grundbuch eine Gesellschaft die tatsächlich aufgelöst sein soll (nach dem Handelsregister).

Man braucht nicht eine Inflation um Geld zu entwerten - sind Sie daher aufmerksam was Ihre Anlagen betrifft und ergründen diese hinsichtlich deren Werthaltigkeit. Die Gesellschafter sollten sich zusammenschließen und überlegen, prüfen zu lassen, ob der Geschäftsführer möglicherweise Pflichten verletzt hat und wie mit der Gesellschaft verfahren wird.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da. Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Ihren Gesellschaftsvertrag
  • Ihren Zeichnungsschein
  • Nachweis des eingezahlten Betrages.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.

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