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Energiepass ab 2008 Pflicht

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Am 8. Juni hat nun auch der Bundesrat der sogenannten Energieeinsparverordnung (EnEV) zugestimmt. Damit wird der Energiepass auch für bestehende Immobilien eingeführt. Angesichts der immer weiter steigenden Energiepreise ist inzwischen der Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung zu einem entscheidenden Kostenfaktor geworden. Um mögliche Kosten besser überschauen zu können, wird ab dem Jahr 2008 für alle Gebäude ein Energiepass benötigt.

[image] Ausweis über Verbrauch oder Bedarf

Mit dem Energiepass soll es potenziellen Mietern, Wohnungs- und Hauseigentümern ermöglicht werden, den Energieverbrauch von Haus und Wohnung leichter einzuschätzen. Darüber hinaus liefert er dem Eigentümer wichtige Hinweise, ob und wo bei seinem Objekt noch Modernisierungsbedarf besteht. Der Energieausweis wird in zwei verschiedenen Arten angeboten: Die verbrauchsorientierte Variante knüpft an den tatsächlichen Energieverbrauch an und zieht für die Bewertung die Heizkostenabrechung der aktuellen Nutzer innerhalb der letzten drei Jahre heran. Im Rahmen des bedarfsorientierten Energiepasses prüfen die Experten neben Abrechnungen beispielsweise zudem die Beschaffenheit von Dämmung, Fenster, Türen oder Fassade. Auch Daten zu technische Anlagen, wie etwa Heizungskessel oder Klimaanlagen, werden in Hinblick auf den Energieverbrauch ausgewertet.

Gebäudeart entscheidend

Welcher Energiepass der beiden Alternativen für welche Gebäudeart der richtige ist, bestimmt sich nach Größe und Baujahr des Gebäudes: Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1978 errichtet wurden, können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung erbaut wurden, wird der bedarfsorientierte Energiepass benötigt. Bei Wohngebäuden über vier Wohneinheiten und unabhängig von deren Baujahr können Eigentümer zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis wählen. Gleiches gilt auch für Geschäfts- und Büroimmobilien.

Kosten, Laufzeit und Co.

Zwischen den beiden vorgesehenen Energieausweisen bestehen erhebliche Kostenunterschiede. Im Vergleich ist der verbrauchsorientierte Energiepass mit ca. 150,- EUR die billigere Variante. Mit Kosten bis zu 500 EUR schlägt der Bedarfsausweis deutlich teurer zu Buche, wobei sich die Kosten nach Hausgröße und Gebäudezustand richten. Ausnahmen für bereits modernisierte Immobilien sind ebenfalls vorgesehen. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Zuständig für die Überprüfung und Ausstellung sind ausschließlich Experten, also Architekten, Bauingenieure und auch Handwerker, die über die Zusatzqualifikation „Energieberater“ verfügen.

Weiter schreibt die EnEV den Aushang des Ausweises in bestimmten öffentlichen Gebäuden vor und begründet für Gebäude-Klimaanlagen eine Inspektionspflicht.

Was kann sich noch ändern?

Der Bundesrat hat mit der Zustimmung zur EnEV einige Änderungen des Entwurfes verbunden. So soll nach Meinung der Ländervertretung der zur Ausstellung des Passes berechtigte Personenkreis noch erweitert werden, so dass insbesondere bei bestehenden Gebäuden die Ausstellungsberechtigung unabhängig von der Eintragung in die Handwerksrolle bestehen soll. Außerdem empfiehlt der Bundesrat, die verbindliche Einführung des Energiepasses für alle Immobilieneigentümer um sechs Monate zu verschieben. Ursprünglicher Einführungstermin war der 1. Januar 2008. Damit soll den Hausbesitzern noch mehr Zeit eingeräumt werden, um die erforderlichen Sanierungsvorkehrungen umzusetzen. Zudem fordern die Länder, Baudenkmäler von der Verpflichtung zu einem Energiepass auszunehmen. Sie befürchten, dass der im Bereich des Denkmalschutzes dann bestehende Sanierungsdruck zu einer Gefährdung des Erscheinungsbildes des Gebäudes führen könnte.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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