Entlassung aus Bundeswehr: Reicht ein einmaliger Drogenkonsum ?

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In der Bundeswehr gelten grundsätzlich strengere Regeln als Arbeitnehmern oder sonstige ziville Beschäftigte grundsätzlich unterliegen. Begründet wird dies häufig mit dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Staat und dem Soldat, der sich für den Dienst verpflichtet hat und demnach auch zur besonderen gesetzestreue verpflichtet sei. Bei der Einstellung werden daher auch regelmäßig Belehrungen unterschrieben, die auf die Folgen von Drogenkonsum innerhalb und außerhalb des Dienstes hinweisen. 

Kann bereits ein einmaliger Drogenkonsum zur Entlassung führen ?  

Die Bundeswehr berücksichtigt die Umstände des Einzelfalles aus einem einmaligen Drogenkonsum oft nur pauschal. Die Entscheider verweisen regelmäßig auf eine „ernstliche“ Gefährdung der militärischen Ordnung. 

Nach § 75 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5 SG gilt der Grundsatz, dass ein Soldat, der Drogen nimmt, auch und gerade außerhalb des Dienstes, gegen zentrale Grundsätze der Bundeswehr verstößt. Der Soldat ist aber nur dann zu entlassen, wenn nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet würde.

Das einmalige Versagen des Konsumenten, andere Soldaten zur Nachahmung zunächst in deren Freizeit und in der Folge übergreifend im militärischen Dienst zu verleiten oder Anhaltspunkte, dass der Kläger in Zukunft wiederholt ein entsprechendes Fehlverhalten an den Tag legen könnte, müssen auf jeden Faall vorliegen. Die hat auch das  Verwaltungsgericht Greifswald im  Urteil v. 19.7.2018 ( 6 A 6/18 HGW) festgestellt. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hat in über 20 Jahren viele Entlassungsverfahren erfolgreich gegen die Bundeswehr geführt. Neben fundierten Kenntnissen und Erfahrungen mit den Bundeswehrbehörden sollte nach seiner Erfahrung auch stets ein Hintergrundwissen über die Abläufe und Zusammenhänge der Bundeswehr in Entlassungverfahren vorhanden sein.  

Betroffene Soldaten können telefonisch  oder per e-mail eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht war 14 Jahre lang Vertragsanwalt eines der größten Berufsverbände der Bundeswehr.

Foto(s): Fotolia_11717095_XSSoldaten.jpg

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