Erbbaupacht – Was ist das eigentlich?

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Das Erbbaupachtrecht ist eine rechtliche Konstruktion, die es ermöglicht, ein Grundstück langfristig zu nutzen, ohne es zu erwerben. Es stellt somit eine Alternative zum herkömmlichen Grundstückskauf dar. Bei einem Erbbaurecht erwirbt der sogenannte Erbbauberechtigte das Recht, auf einem fremden Grundstück bauen zu dürfen und dieses Grundstück für eigene Zwecke zu nutzen. Das Grundstück selbst bleibt jedoch im Eigentum des sogenannten Grundstückseigentümers oder Erbbaugrundstückgebers. Das Erbbaurecht wird in der Regel für eine Laufzeit von 30 bis 99 Jahren gewährt, kann aber auch kürzer oder länger sein, je nach den individuellen Vereinbarungen.


Die Vorteile des Erbbaurechts liegen vor allem in seiner Flexibilität und den potenziellen finanziellen Vorteilen. Ein Erbbauberechtigter kann ein Grundstück nutzen, ohne die hohen Kosten für den Kauf zu tragen. Dies ermöglicht es Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Immobilien zu errichten und zu nutzen, die sie sich sonst eventuell nicht leisten könnten. Gleichzeitig partizipiert der Erbbauberechtigte an möglichen Wertsteigerungen der Immobilie, was eine interessante Investitionsmöglichkeit darstellen kann.


Ein wichtiger Aspekt beim Erbbaurecht ist die Gestaltung des Erbbauvertrags. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten beider Parteien, also des Erbbauberechtigten und des Grundstückseigentümers, festgelegt. Hierzu zählen die Höhe der Erbbauzinsen, also der regelmäßig zu zahlenden Gebühren für die Nutzung des Grundstücks, sowie Regelungen zur Instandhaltung, Nutzung und Beendigung des Erbbaurechtsverhältnisses. Auch die Möglichkeit zur Verlängerung des Erbbaurechts oder zur vorzeitigen Kündigung sollte im Vertrag geregelt werden.


Für potenzielle Erbbauberechtigte ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags ausführlich rechtlich beraten zu lassen. Gerne helfe ich Ihnen dabei, die Vertragskonditionen zu verstehen, mögliche Risiken zu identifizieren und sicherzustellen, dass die eigenen Interessen angemessen berücksichtigt werden.


Zusammenfassend bietet das Erbbaupachtrecht eine interessante Möglichkeit, ein Grundstück langfristig zu nutzen und von den Vorteilen des Immobilienbesitzes zu profitieren, ohne das gesamte Grundstück erwerben zu müssen. Eine gründliche rechtliche Beratung und eine sorgfältige Prüfung des Erbbauvertrags sind jedoch unerlässlich, um mögliche Stolpersteine zu vermeiden und eine fundierte Entscheidung zu treffen.


Für eine ausführliche auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsberatung kontaktieren Sie mich gerne unter info@kanzlei-ortulu.de oder hinterlassen Sie mir eine Nachricht hier auf Anwalt.de

Foto(s): immobilienpassion.de


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