Erbrecht zwischen Deutschland und Österreich

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Die zunehmende Mobilität in Europa wirft viele rechtliche Fragen auf. Neben verschiedenen rechtlichen Bestimmungen erschweren sprachliche und kulturelle Unterschiede die Kommunikation mitunter und ziehen oft Missverständnisse und Schwierigkeiten nach sich. Trotz der gemeinsamen Sprache und vieler Ähnlichkeiten gilt dies auch zwischen Österreich und Deutschland.

Für die Rechtsberatung im internationalen Rechtsverkehr ist es wichtig, beide Länder zu verstehen und neben den europäischen und nationalen Regelungen für grenzüberschreitende Fragen auch die jeweilige Rechtsordnung und deren Besonderheiten zu kennen. Langjährige Erfahrung und die Kenntnis der Gepflogenheiten beider Länder mit all ihren Eigenheiten sind notwendig, um effektiv und gute Lösungen zu finden. 

Einer der Praxis-Schwerpunkte von GÖRLER UND PARTNER ist der Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Österreich. Als in Österreich ausgebildeter und eingetragener Rechtsanwalt, der seit vielen Jahren in Deutschland arbeitet, kenne ich nicht nur beide Rechtsordnungen, sondern auch beide Länder und weiß, worauf es ankommt.

Das Erbrecht ist einer der Bereiche, in denen erhebliche Unterschiede zwischen beiden Ländern bestehen. Dies betrifft die Regeln des materiellen Erbrechts, also vor allem die Frage, wer erbt, vor allem aber die Abwicklung des Nachlasses.

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen, die sich im Rahmen der Nachlassplanung und der Abwicklung von Erbfällen stellen.


Nachlassplanung

Die Frage, welches Recht auf einen Erbfall anwendbar ist und die Gericht und Behörden welchen Staates für die Abwicklung zuständig sind, ist in der europaweit geltenden EU-Erbrechtsverordnung geregelt.

Die aus praktischer Sicht wohl wichtigste Regelung ist jene über das anwendbare Recht: Grundsätzlich gilt, dass das Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts auf Erbfälle anwendbar ist. Das bedeutet, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen für alle Österreicher, die dauerhaft in Deutschland leben, nach deutschem Recht richtet und umgekehrt. Zahlreiche aus der Heimat bekannten Regelungen gelten im jeweils anderen Land nicht.

Gleichzeitig ist es nach der EU-Erbrechtsverordnung zulässig, das Heimatrecht, also das Recht der Staatsangehörigkeit zu wählen. Eine solche Rechtswahl erweitert die Möglichkeiten, die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach den eigenen Wünschen zu gestalten, mitunter erheblich. Um die gewünschten Ziele zu erreichen, ist es aber notwendig, die Rechtslage in beiden Ländern zu kennen.

Gerne beraten wir Sie umfassend und finden gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung. Natürlich berücksichtigen wir dabei auch alle steuerlichen Aspekte in enger Zusammenarbeit mit den Steuerberatern unserer Kanzlei.


Erbschaftserwerb und Abwicklung

Die Verbindung eines Erbfalls zu mehreren Staaten führt oft zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten bei der Abwicklung. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Erblasser Immobilien in anderen Ländern hatte und die Erben im Grundbuch einzutragen sind oder zu Gesellschaftern einer GmbH werden.

Nachlassverfahren in Österreich und Deutschland unterscheiden sich grundlegend voneinander. In Deutschland liegt es vor allem an den Erben, sich rasch um alle notwendigen Schritte zu kümmern, sie erwerben die Rechte am Vermögen des Erblassers grundsätzlich von selbst, ohne, dass eine besondere Handlung erforderlich ist. In Österreich findet hingegen zwingend ein sogenanntes Verlassenschaftsverfahren statt, das der zuständige Notar im Auftrag des Gerichts durchführt. Erst nach einer ausdrücklichen Annahme der Erbschaft, die bedingt oder unbedingt erfolgen kann, und nach Abschluss dieses Verfahrens werden die Erben Eigentümer. In der Zwischenzeit gilt der Nachlass als juristische Person und ist als solche Rechtsträger.

Gerade die Umsetzung dieser Regelungen im Nachbarland gestaltet sich oft schwierig, wenn z.B. Eintragungen im Grundbuch oder im Handelsregister notwendig sind oder Immobilien so schnell wie möglich verkauft werden sollen. Deutsche Behörden sind mit den rechtlichen Gegebenheiten des österreichischen Erbrechts, österreichische Behörden mit der Rechtslage in Deutschland nicht vertraut. Folge sind oft erhebliche Verzögerungen und Probleme, die Kosten verursachen und die Nerven beanspruchen. Die Regelungen der EU-Erbrechtsverordnung über die Anerkennung ausländischer Urkunden erleichtern die Handhabung solcher Fälle wesentlich, sie sind jedoch oft nicht bekannt.

Gerne unterstützen wir Sie an dieser Stelle mit unserer Erfahrung und kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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