Erfolg gegen die N26 Bank GmbH - Kündigungslawine abgewendet

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Durch eine mutmaßlich technische Panne gefährdete die N26 Bank die Liquidität und Kreditwürdigkeit eines Versicherungsmaklers. Das bankinterne Computersystem nahm Lastschriften vor, die vertraglich weder vorgesehen, noch vom Kontostand gedeckt waren. Hierdurch kam es zu einem Negativsaldo und in der Folge zu Rücklastschriften, Mahngebühren sowie weiteren Kosten.

Der Versicherungsmakler versuchte zunächst eigenständig, den fragwürdigen Kundenservice der Bank zu aktivieren, der jedoch wegen der Vielzahl betroffener Kunden komplett versagte. Die sodann beauftragte Rechtsanwältin Dr. Becker wandte sich druckvoll an die Rechtsabteilung der Bank.

Zusätzlich machte die Bankrechtsspezialistin vorsorglich Unterlassungsansprüche wegen einer etwaigen SCHUFA-Meldung nach Entstehung des unverschuldeten Negativsaldos geltend. Rechtsanwältin Dr. Becker sorgte für eine Erstattung der fehlgebuchten Beträge samt Rücklastschriftgebühren. In einem weiteren Schritt forderte sie erfolgreich Schadensersatz für ihren Mandanten ein, dies auch in Form der entstandenen Anwaltskosten. Alle Zahlungen leistete die Bank wie anwaltlich eingefordert "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht".

Start-up-Unternehmen im Bankenbereich wie die N26 oder solarisBank AG haben ausweislich diverser Presseberichte mit erheblichen IT-Problemen zu kämpfen. Darüber hinaus wurde die N26 bereits im Jahr 2019 von der BaFin wegen u. a. Problemen im EDV-Monitoring und bei Arbeitsabläufen sowie von weiteren Stellen völlig zu Recht aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisiert.

Denn die N26 Bank sendete ihr Antwortschreiben im vorliegenden Streitfall per Fax zunächst fehlerhaft an eine Münchener Kanzlei, die sich anscheinend in einer Parallelangelegenheit beschwert hatte und das Schreiben als "Irrläufer" verspätet an die Kanzlei Dr. Becker weiterleitete. Die N26 Bank hatte sich trotz der existentiellen Bedeutung für den Mandanten nicht einmal die Mühe gemacht, das Schreiben zusätzlich auf dem regulären Postweg zu versenden. Das Unternehmen schrammte an einer strafbewehrten Ordnungswidrigkeit sowie erforderlichen Meldung einer Datenpanne gemäß Art. 33 DSGVO haarscharf vorbei. 

"Ich frage mich, ob die N26 Bank als im hochsensiblen Bankenbereich tätiges Unternehmen Compliance und die schutzwürdigen Kundeninteressen hinreichend ernst nimmt", sagt die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Becker. "Der sogenannte Kundensupport antwortet in einem derartigen Krisenfall wenig angemessen und juvenil anmutend im Ikea-Jargon mit dutzendem "Hey", ohne dass eine adäquate, schnelle Abhilfe erfolgt", kritisiert die Bankrechtsexpertin weiter.

Auch in der Folgezeit bis heute meldeten sich zahlreiche Betroffene in der Kanzlei Dr. Becker, da sie online keinerlei Zugriff mehr auf ihre N26-Konten haben bzw. hatten, ohne dass die anscheinend völlig überforderte Bank Gründe hierfür angeben konnte. Wahrscheinlich liegen erhebliche technische Mängel des Systems zugrunde. Bankrechtsspezialistin Dr. Becker gibt betroffenen N26-Bankkunden in dieser prekären Situation wichtige, präventive Verhaltenstipps. Sie setzt druckvoll alle Ansprüche gegen das Start-up-Unternehmen durch.

Foto(s): Dr. Ina Becker

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