Erfolgreiche Klage: Landgericht Lübeck spricht Finanzmakler 35.000,00 Euro zu

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Für einen selbstständigen Finanzmakler klagte die bankrechtlich spezialisierte Kanzlei Dr. Becker erfolgreich die Rückzahlung eines fälligen Darlehensbetrags in Höhe von 35.000,00 Euro zzgl. Bankgebühren, Verzugszinsen und Anwaltskosten ein. 

Urteil ist rechtskräftig

Das zu Gunsten des Mandanten erstrittene Urteil des Landgerichts Lübeck vom 13.12.2019, Az. 3 O 257/19, ist mittlerweile rechtskräftig geworden.

Der Kläger war einem serienmäßigen Trickbetrüger mit langem Vorstrafenregister zum Opfer gefallen. Unter falschen Versprechungen hatte sich der Betrüger das in beruflichem Kontext gewährte Darlehen erschlichen. 

Um seine Darlehensschulden vermeintlich zurückzuzahlen, hatte der Beklagte dem Kläger einen Scheck übergeben. Kaum war dieser bei der Bank zur Gutschrift eingereicht, platzte der Scheck mangels Deckung. Dies sorgte bei dem Finanzmakler völlig  unverschuldet für eine Bankkündigung und Probleme mit der SCHUFA Holding AG.

Auch diese höchst unerfreulichen Folgen des Eingehungsbetrugs bereinigte die Rechtsanwältin Dr. Becker komplett für ihren Mandanten. Gegen den Beklagten wird derzeit strafrechtlich ermittelt. Außerdem wird die Zwangsvollstreckung betrieben.

In derart unangenehmen Fällen eines Trick- oder Anlagebetrugs kümmert sich die jahrzehntelang erfahrene Bankrechtskanzlei Dr. Becker für ihre Mandanten umfassend um alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte.

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Foto(s): Dr. Ina Becker

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