Erfolgreiches Urteil im Diesel-Abgasskandal– Neulieferung eines Fahrzeugs ohne Nutzungsentschädigung

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Fahrzeugbesitzer fährt sein Audi A3 10 Jahre kostenlos!

Durch ein weiteres erfolgreiches Urteil werden die Rechte der geschädigten Fahrzeugbesitzer im Diesel-Abgasskandal gestärkt!

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in dem Verfahren 13 U 167/17 entschieden, dass der Kläger keine Nutzungsentschädigung leisten muss. Der Autofahrer hatte im Jahre 2009 seinen Audi A3 erworben. Mittlerweile zeigt das Fahrzeug bereits einen Kilometerstand von ca. 200.000 km auf. Das Oberlandesgericht geht in dem Urteil darauf ein, dass der Händler zu einer Neulieferung eines Fahrzeugs verpflichtet ist, obwohl es in der Zwischenzeit mehrere Modellwechsel gegeben hat. Hierbei urteilte das Oberlandesgericht, dass ein neues Modell dem alten Modell des Audi A3 vertraglich entspricht und somit eine Neulieferung nicht unzumutbar sei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt somit das Urteil des Landgericht Konstanz auf, welches in diesem Fall zuvor entschieden hatte, dass für den Händler eine Neulieferung unzumutbar sei, da die Kosten für das Aufspielen eines Updates kostengünstiger wären als eine Neulieferung. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig PartG mbB freut sich sehr darüber, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe dem Landgericht Konstanz eine Absage der Rechtsauffassung erteilt hat und somit die Rechte für Geschädigte im VW-Abgasskandal stärkt. 

Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung, da das Oberlandesgericht Karlsruhe dem kürzlich veröffentlichten Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs folgt und damit klarstellt, dass ein Modellwechsel in der Zwischenzeit, keine Ablehnung einer Neulieferung begründe.

In dem beschriebenen Fall wurde nun entschieden, dass der Kläger den 10 Jahre alten Audi A3 zurückgeben muss und hierfür einen Neuwagen erhält, ohne eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu leisten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig PartG mbB zählt bundesweit zu den führenden Rechtsanwaltskanzleien im Bereich des Diesel-Abgasskandals. Über 50 Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, auch Ihre Rechte im Diesel-Abgasskandal durchzusetzen.

Kein Kostenrisiko

Die Mandanten der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig PartG mbB können sich darauf verlassen, dass für dieses Verfahren gegen den Autohersteller oder den Händler kein Kostenrisiko besteht. Zum einen haben die Mandanten die Möglichkeit, über eine bestehende Rechtsschutzversicherung ihre Rechte durch uns durchsetzen zu lassen. Zum anderen bietet die Kanzlei, als eine von wenigen Kanzleien in Deutschland, Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung an. Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen ist in jedem Fall kostenlos für Sie. Das Ergebnis dieser kostenfreien Erstberatung erhalten Sie in wenigen Stunden.


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