Veröffentlicht von:

Ermittlungen gegen Ärztin und Patienten wegen gefälschter Corona-Atteste

  • 2 Minuten Lesezeit

Bundesweit soll eine Ärztin aus Sachsen massenweise gefälschte Corona-Atteste gegen Bezahlung ausgestellt haben. Das ergaben die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Beschuldigte. Am 29.09.2022 durchsuchten die Ermittler bei einer bundesweiten Razzia 84 Objekte.

Ausstellung gefälschter Corona-Atteste gegen Bezahlung

Die Ärztin wird beschuldigt, seit Beginn der Corona-Pandemie gewerbsmäßig und im großen Stil gefälschte Corona-Atteste ausgestellt zu haben. Darin wurde den Patienten pauschal ein unbegrenztes Impfverbot für sämtliche Impfungen bescheinigt und angegeben, dass medizinische Gründe vorlägen, weshalb das Tragen einer Schutzmaske für sie schädlich sei und eventuelle Corona-Tests nur mittels Speichelproben erfolgen dürften.

Laut der Ermittler habe es Sammeltermine gegeben, bei denen die Ärztin Atteste wie am Fließband ausstellte. Für jedes Attest soll sie 25 Euro verlangt haben, wodurch insgesamt Einnahmen in Höhe von etwa 60.000 Euro zusammengekommen sein sollen.

Ärztin verfügte scheinbar über bundesweites Netzwerk

Schon im März wurden die Geschäfts- und Wohnräume der Ärztin durchsucht. Dabei stießen die Ermittler auf ein bundesweites Netzwerk. Scheinbar hatte die Beschuldigte unter anderem mit Bestattern und Heilpraktikern zusammengearbeitet. Gegen eine Gewinnbeteiligung hatten diese ihr die eigenen Räumlichkeiten für die Sammeltermine zur Verfügung gestellt, diese Termine im Vorfeld organisiert und „Bestellungen“ für Atteste weitergeleitet.

Inzwischen wurde eine eigene Ermittlungsgruppe „Atteste“ bei der Polizeidirektion Dresden eingerichtet, die ihre Ermittlungen nun auch auf die unmittelbaren Beteiligten ausweitet, etwa die Mitorganisatoren der besagten Termine. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zum Ausstellen falscher Atteste. Auch vier Mitarbeiter der Polizei Sachsen werden beschuldigt, falsche Atteste gekauft zu haben.

Käufer der Atteste auch im Visier der Ermittler

Zudem wird nun auch gegen eine Vielzahl der Personen, die ein gefälschtes Attest erworben haben, ermittelt. Der Vorwurf lautet auf Anstiftung zur Ausstellung gefälschter Gesundheitszeugnisse, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Beschuldigte Personen sollten sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen. Die Anwaltskanzlei Lenné rät, vor der Abgabe einer Verteidigererklärung, beziehungsweise vor einer Aussage bei der Polizei, über einen Verteidiger Akteneinsicht zu nehmen. Nur so kann für die Beschuldigten Waffengleichheit mit den Ermittlungsbehörden geschaffen werden.

Die Anwaltskanzlei Lenné wurde bereits in ähnlichen Fällen von zahlreichen Patienten beauftragt. Gerne können wir auch für Sie Akteneinsicht beantragen. Zu weiteren Fragen bzgl. einer Verteidigung beraten wir Sie gerne im Rahmen eines kostenfreien, unverbindlichen Erstgesprächs.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Lenné

Beiträge zum Thema