Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit im Baugewerbe- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Jedes Jahr werden tausende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit in der Baubranche eingeleitet. In den Nachrichten heißt es besonders großen Verfahren, dass Büros und Wohnungen durchsucht und umfangreiche Vermögenswerte beschlagnahmt worden seien. 

Doch es sind nicht nur die spektakulären Fälle, die Firmen und Einzelpersonen in den wirtschaftlichen Ruin treiben können.

Im Fokus von Zoll und Steuerfahndung steht das Baugewerbe ganz besonders.

 Hier wird nicht selten zur Kostenersparnis versucht, der Zahlung von regulären Löhnen, Lohnneben- und Zusatzkosten zu entgehen. Dazu werden sogenannte Abdeckrechnungen genutzt, die von offiziell am Markt agierenden, aber tatsächlich wirtschaftlich nicht aktiven, Scheinfirmen erstellt werden. Das dadurch in die Kassen gelangte Schwarzgeld wird teilweise and die illegal Beschäftigten ausgezahlt und findet in der Buchhaltung keinen Niederschlag. Entsprechend hoch ist der Ermittlungseifer, dem auch gutgläubige Geschäftsleute zum Opfer fallen können.

Auf folgende Indizien achten Steuerfahndung und Zoll bei Ihren Razzien und Prüfungen besonders.

Auf den verschiedenen Leistungsebenen befinden sich immer wieder die gleichen ausländischen Leistungserbringer. Diesen ist die Erbringung der Leistung teilweise unmöglich da sie ihr Gewerbe vorher bei der Rechnungsstellung Schin abgemeldet oder Insolvenz angemeldet haben, zwangsaufgelöst wurden, noch gar keine Steuernummer hatten, die Geschäftsführer erkennbar hochkriminell oder überfordert sind oder das Unternehmen aus anderen Gründen gar keinen Geschäftsbetrieb unterhielt. 

Das nachfolgende Unternehmen ist dahingehend auffällig, dass es ohne ersichtlichen Grund sofort nach der Gründung überdurchschnittlich hohe Umsätze hat, es ständig wechselnde Geschäftsfelder und Gewerbe anbietet oder ein sehr weit gefächertes und damit untypisches Leistungsspektrum. Besonders auffällig ist es, wenn die Firma keinen eigenen Firmensitz aufweist, sondern nur über den Steuerberater erreichbar ist. Auch wird darauf geachtet, ob eine ordentliche Verwaltung vorhanden ist, Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind, Mitarbeiter über andere Baustellen berichten können und über fachspezifische Kenntnisse verfügen. Ein Indiz ist es auch, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Mitarbeiter einer anderen Firm ist oder in einfachsten Verhältnisse lebt, die mit den angeblichen Umsätzen und Gewinnen der Firma nicht im Einklang stehen. Ebenfalls wird darauf geachtet, ob das Unternehmen in der Vergangenheit seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkam. Gleichfalls sollte keine betriebsfremde Person Kontovollmacht haben oder erkennbar steuernd in das unternehmerische Geschehen eingreifen.

Sind diese Indizien bei Ihren Geschäftspartnern gegeben, ist es nur eine Frage der Zeit bis auch gegen Sie ein Verfahren eingeleitet wird. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft gehen sehr schnell davon aus, dass ein ordentlicher Geschäftsmann in solchen Fällen von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ausgehen musste oder dies sogar wusste. Es drohen nicht nur hohe Strafen. Finanzverwaltung und sogar die Sozialkassen werden gegen Sie als angeblicher Mitwisser Nachforderungen samt Zinsen geltend machen. Deren Höhe liegt nicht selten im sechs- oder siebenstelligen Bereich. 

Natürlich hat der Fiskus ein natürliches Interesse, dieses Geld bei jeder Firma oder Einzelperson einzuziehen, die als Beschuldigter in Frage kommen könnte.

Meist werden daher die Umstände durch die Fahnder pauschal und voreingenommen zu Lasten des Betroffenen ausgelegt. Oft fehlt das Wissen um wirtschaftliche Zusammenhänge und vorschnell wird ein Wissen um die kriminellen Machenschaften der Geschäftspartner angenommen.

Ausländische Subunternehmer stehen von Anfang an im Verdacht nur Scheinfirmen oder abhängig Beschäftigte zu sein.

Hier sollte ein Verteidiger von Anfang die Umstände im genauen Kontext darstellen, nicht nur um das Verfahren zur Einstellung zu bringen, sondern auch die Einziehung von Vermögenswerten zu verhindern.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren und hat bisher fast immer eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung konnte durch entsprechende Zahlungsvereinbarungen das wirtschaftliche Überleben der Betroffenen gesichert werden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Kiel und Berlin. Die eventuelle örtliche Entfernung ist aber für eine erfolgreiche Verteidigung ohne Bedeutung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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