Veröffentlicht von:

Erneute Abmahnungen der FC Bayern München AG

  • 2 Minuten Lesezeit

Ticketangebote unter ebay- Kleinanzeigen

Mir wurden in dieser Woche weitere Abmahnungen der FC Bayern München AG, ausgesprochen durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte, zur Prüfung vorgelegt.

Meine Mandanten haben über die Plattform ebay- Kleinanzeigen jeweils Eintrittskarten für ein Heimspiel des FC Bayern München gegen den VFL Wolfsburg zum Kauf angeboten. Das Angebot wird als Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot angesehen.

Vorwürfe:

  • Keine Abbildung der ATGB
  • Nicht autorisierte Verwendung des Logos der FC Bayern München AG
  • Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay Kleinanzeigen

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz in Höhe von 300,00 €

Was ist zu tun?

Haben Sie Ihre Dauerkarte oder ein Einzelticket im Internet angeboten?

Bewahren Sie die Ruhe.

Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft werden, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmahnung auch wirksam sind. Der Verein muss sich zunächst an die im Ticketsystem registrierten Ticketerwerber halten und diesen bei ermittelten Ticketangeboten zu den erworbenen Tickets wenden. Vielfach werden Karten jedoch privat weitergegeben und tauchen am Ende einer solchen Kette im Internet auf.

Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des Wettbewerbsrechts, Markenrechts und Urheberrechts. Die Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gerne berate und vertrete ich auch Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

„Erste Hilfe“ für Abgemahnte:

  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Kontakt zu hochspezialisiertem Fachanwalt aufnehmen!

Kostenfreie Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!


Ich bitte Ihnen eine schnelle und komplizierte Soforthilfe an und schätze Ihren Fall im Wege einer Ersteinschätzung kostenfrei ein.

Senden Sie mir Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail zurück.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten