Erste Verurteilung: Diesel-Abgasskandal holt BMW ein / BGH-Urteil zu Daimler wirkt

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Jetzt also doch BMW: Das Landgericht Düsseldorf hat am 31. März 2020 als erstes Gericht BMW zur Rücknahme eines Diesel-PKW verurteilt (Az. 7 O 67/19). Die Begründung: Der Autobauer habe eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt. Mit diesem ersten Urteil ist der Autobauer aus Bayern mitten im Diesel-Abgasskandal angekommen. Für das Gericht stand außer Frage, dass BMW den Verbraucher sittenwidrig getäuscht und geschädigt hat. 

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr wird mit dem Urteil gegen BMW im Diesel-Abgasskandal ein neues Kapitel aufgeschlagen. Die sehr teuren Fahrzeuge sind im Wert durch die Abgasmanipulation eindeutig gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät Betroffenen dazu, gegen BMW juristisch vorzugehen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der Musterfeststellungsklage gegen VW einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Landgericht Düsseldorf sieht sittenwidriges Handeln nach §826 BGB

Im vorliegenden Fall kaufte der Kläger im Mai 2017 ein Gebrauchtfahrzeug BMW X1 zum Preis von 20.900,00 EUR.

Im Februar 2019 zog er vor Gericht und verlangte die Rücknahme des Fahrzeugs. Seiner Meinung nach enthielt der Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation des Abgaskontrollsystems. Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers und verurteilte BMW zur Rücknahme des Autos und Zahlung von 14.783,77 Euro (Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung) und sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. „Das Fahrzeug“, so das Gericht, „verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Artikel 5 Absatz 2 EG-VO 715/2007. (…) Das Verhalten der Beklagten ist als sittenwidrig zu qualifizieren und erfolgte vorsätzlich. (..) Bei der Verwendung von „Thermofenstern“ handelt es sich um eine Abschalteinrichtung“ im Sinne des EU-Rechts.

Durch die Programmierung des „Thermofensters“, führte das Gericht weiter aus, wird die Abgasrückführung bei kühleren und besonders hohen Temperaturen zurückgefahren. Sofern die Abgasrückführung bei einer Außentemperatur von unter 17 Grad und über 33 Grad reduziert bzw. vollständig ausgeschaltet wird, stellt dies eine Abschalteinrichtung dar, weil eine Software die Außentemperatur erkennt und die Funktion des Emissionskontrollsystems verändert. oder sogar deaktiviert. Die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems wird durch Implementierung dieses Systems an die Fahr- und Umweltbedingungen, die bei normalem Fahrbetrieb herrschen, angepasst.

Ob das sogenannte „Thermofenster“ rechtlich zulässig ist oder nicht, darüber streiten sich Automobilkonzerne und Juristen bereits seit Jahren. Die Industrie hält den Einsatz dieser Technik zum Schutz des Motors für notwendig und sogar legal. Experten sehen das jedoch komplett anders. Professor Martin Führ, Umweltrechter von der Universität Darmstadt und Gutachter für den Abgas-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag, stellt klar: „Thermofenster ist eine Umschreibung für eine Abschalteinrichtung. In den Rechtsnormen gibt es diesen Begriff nicht, das ist eine Erfindung der Automobilindustrie, um die Abschalteinrichtung zu verschleiern.“ 

Auch Fachleute im Bundesumweltministerium sahen das nach Informationen des Bayerischen Rundfunk im Mai 2016 in einem internen Vermerk so: „Der Begriff 'Thermofenster' existiert im EU-Abgasregelwerk nicht. Es handelt sich hier um einen (geschickt gewählten) Euphemismus dafür, dass die Abgasnachbehandlung von Herstellern unterhalb (oder oberhalb) bestimmter Temperaturen heruntergefahren oder abgeschaltet wird.“

Landgericht bezieht sich auf BGH-Urteil in Daimler-Verfahren

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von BMW herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen BMW einigt. Insgesamt hat sich die Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal seit 2015 generell zugunsten der Verbraucher gedreht.

Das zeigt auch das Urteil von Düsseldorf. Das Gericht bezog sich ausdrücklich auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19). Der BGH stellte erneut fest, dass eine Abschalteinrichtung ein Sachmangel ist. Es genüge, wenn Kläger vor Gericht für seine Behauptungen hinreichende Anhaltspunkte vorbringen. 

Zudem dürfe es ihm nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die er selbst kein zuverlässiges Wissen besitze und auch nicht erlangen könne. In der Folge des BGH-Beschlusses erwartet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nun vermehrt Gutachten in den Diesel-Abgasskandal-Fällen rund um die Thermofenster von VW, Daimler und BMW.

Für das Landgericht Düsseldorf ergeben sich im vorliegenden Fall die greifbaren Anhaltspunkte des Klägers aus den Messergebnissen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der Test zeigt nach acht Messungen, dass der durchschnittliche NOx-Ausstoß bei 212 mg/km lag und den zulässigen Grenzwert damit um das 2,6- fache überschreite. 

Die Messung der DUH bezog sich zwar auf das Fahrzeugmodell BMW 320d, bei welchem das Nachfolgemodell B47 des im Fahrzeug des Klägers verbauten Motors N47 eingebaut ist. Doch wenn das mit dem „verbesserten“ Nachfolgemodell ausgestattete Versuchsfahrzeug die zulässigen Grenzwerte um das 2,6-fache überschreitet, dürfte dies „erst recht“ für das im Klägerfahrzeug verbaute Vorgängermodell gelten, argumentierte das Gericht in seiner Begründung.

Welche BMW-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Wer ein Rückrufschreiben mit der Aufforderung zum Aufspielen eines Software-Updates erhält, kann davon ausgehen, dass er ein manipuliertes Fahrzeug besitzt. Vom Aufspielen des Software-Updates rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ab, da die Konsequenzen für das Fahrzeug nicht absehbar sind. Wer jedoch kein Rückrufschreiben erhalten hat, sollte nicht davon ausgehen, dass er einen sauberen Diesel fährt. Folgende Modelle könnten vom Diesel-Abgasskandal betroffen sein: 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6 – jeweils Euro 5 und Euro 6.

Warum sollten Verbraucher gegen BMW vorgehen?

Wer seine Ansprüche nicht zügig geltend macht, dem drohen im Laufe der Zeit Verjährung. Auf dem Schaden bleiben dann die Verbraucher sitzen. Und der Schaden ist groß, denn die Diesel-Fahrzeuge sind bereits heute in ihrem Wert erheblich gemindert. Besonders bei den Fahrzeugreihen 5 und 7. Sie gehören zu den hochpreisigen Modellen von BMW. Wer seinen gebrauchten BMW verkaufen möchte, wird zweimal geschädigt. Erstens entsprach der Kaufpreis bei weitem nicht dem Gegenwert des Fahrzeugs. Zweitens wird diese Wertminderung noch einmal beim Wiederverkauf fällig. 

Welche Möglichkeiten hat der Verbraucher gegen BMW?

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. 
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und den Autobauer auf Schadensersatz oder Wertminderung verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. VW, Daimler oder möglicherweise jetzt auch BMW müssen dann den Minderwert ersetzen, der durch die mögliche Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


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