Erwartete Insolvenzquote beim Fubus/Infinus-Initiator B. unter einem Prozent

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Auf der Gläubigerversammlung am 13. Januar 2015 des Amtsgerichts Dresden teilte der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn B., Initiator des Fubus-Konzernes, vor ca. 200 Besuchern mit, es gäbe eine Quote von unter einem Prozent.

Zur Masse gezogen wurden bisher 6,191 Millionen € von festgestellten Vermögenswerten in Höhe von 14,6 Mio. €, so der Verwalter.

Die beim Schuldner B. festgestellten Vermögenswerte in Höhe von ca. 14,6 Mio. € setzen sich wie folgt zusammen: Grundstück 1,1 M. €, Mehrfamilienhaus 504.000 €, Ferienhaus 310.000 €, Fuhrpark 110.000 €, Boote und Yachten 311.000 €, Uhren 46.000 €, Goldbarren 616.000 €, Weine 35.000 € und Optionsrechte an einem Grundstück in Kanada. Ebenfalls beständen Versicherungen mit einem Rückkaufswert von 11,6 Mio. €.

Die Future Business KG aA (Fubus) sei die Muttergesellschaft der Fubus-Gruppe mit ca. 20 Gesellschaften gewesen. Es habe ein Eigenantrag des Initiators B. vom 31. Januar 2014 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das private Vermögen vorgelegen. Dieser sei kurz vor Ablauf der dreimonatigen Rückschlagsperre auf die dinglichen Rechte gestellt worden, um die Arrestbefehle gegen sich persönlich ins Leere laufen zu lassen. Am 17. Februar 2014 folgte ein Antrag auf Restschuldbefreiung.

Der Schuldner B. sei zunächst Industriemechaniker gewesen,  später Facharbeiter im Hotelgewerbe, so der Insolvenzverwalter. Der Schuldner arbeitete anschließend im Strukturvertrieb. Dort gehörte er umsatzmäßig zu den Spitzenkräften. Mitte der Neunzigerjahre war der Schuldner dann selbstständig. Er hatte einen Kundenstamm übernommen.

Der Schuldner B. sei der Spiritus Rektor der gesamten Gruppe gewesen. Über ihn sei immer gesagt worden: “Das hat der Jörg entschieden“.

In Bezug auf das Gutachten der Staatsanwaltschaft liege ein Zwischenbericht des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Deloitte vor, wonach es nicht nachvollziehbar sei, wie Renditen dauerhaft in dem Fubus-Konzern zu erzielen gewesen wären.

Das Oberlandesgericht Dresden prüfe in Abständen die Haftfortdauer des Schuldners B. von Amts wegen. Derzeit werde ausgegangen von einem Schneeballsystem. Mit einer Anklage solle Mitte 2015 zu rechnen sein, so der Bericht des Verwalters.

Für die Bilanzjahre 2009 und 2010 sei Klage auf Nichtigkeit der Bilanzen eingereicht worden. Der Schuldner B. habe Steuern in Höhe von 17 Millionen € bezahlt. Hier seien Rückforderungen aus Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern möglich, wenn die Bilanzen wegen zu hoher Gewinne falsch seien.

Der Schuldner hätte selbst den Insolvenzantrag gestellt, wie oben ausgeführt. Die beschlagnahmten Werte seien von der Staatsanwaltschaft an den Insolvenzverwalter gegangen. Allerdings finde noch ein Rechtsstreit darüber statt, inwieweit die vorhergehenden Arreste der Anleger wirksam seien.

Bis zum 17. Dezember 2014 hätten 35.000 Gläubiger 143.000 Forderungen in Höhe von 2.893.814.246,90 € (ca. 2,8 Mrd. €) zur Tabelle angemeldet, der Prüfungsstichtag sei der 27. Februar 2015 (schriftliches Verfahren), so der Verwalter.

In Betracht kämen wahrscheinlich  maximal anzuerkennende 787 Millionen € an Fubus-Verbindlichkeiten.  Die überhöhten Anmeldungen könnten auf Doppelanmeldungen beruhen.  Die Doppelanmeldungen lägen daran, dass bei Schuldverschreibungen deliktische Ansprüche und vertragliche Ansprüche nach einer früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gesondert angemeldet werden können, so der Insolvenzverwalter. Anerkannt werden könne die Forderung aber nur einmal.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC (PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) führe die Auswertung der Daten wegen der Feststellung von eventuellen Anfechtungsansprüchen durch.

An Akten seien 1300 Kartons durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden, die erst seit kurzem ausgewertet werden könnten.

Bei dem Schuldner seien 16 Goldbarren gefunden worden, weitere acht Goldbarren in dessen Wohnung. Vier Goldbarren davon fielen unter ein Aussonderungsrecht der Infinus-IKP.

Die 20 Goldbarren brachten 616.000 € an Verkaufserlösen.

Ebenso seien Weinbestände vorhanden gewesen mit einem Wert von 35.000 €, ferner Jagdtrophäen, nämlich eine ausgestopfte Hyäne, ein Pavian, ein Antilopenkopf und ein Wolfsfell aus Kanada. Dazu müssten noch die Einfuhrpapiere vorgelegt werden. Denn die Tierpräparate ständen unter Artenschutz. Der Schuldner sei auch Großwildjäger gewesen. Wegen der Jagdtrophäen liege noch kein Wert vor.

In Kanada hätte der Schuldner eine Kaufoption für ein Wassergrundstück (Brachland) für ca. 200.000 € erworben, das allerdings vom Insolvenzverwalter mangels Rückkaufbereitschaft nicht losgeschlagen werden konnte. Die Erschließung dieses Grundstücks hänge in der Luft.

Für den Verkauf von einem Bentley gab es 70.000 €, für den Verkauf von einem Porsche gab es 48.000 €, so der Verwalterbericht. Für 15 Uhren seien 46.930 € erlöst worden.

Bei der anschließenden Wahl des Gläubigerausschusses wurden die vertraglichen Ansprüche mit 100 % gewertet und die deliktischen Ansprüche wegen derselben Forderung mit 50 %. Soweit der Sonderverwalter diese vertraglichen Ansprüche  der Future Business KG aA (Fubus)  nach § 93 Insolvenzordnung angemeldet hatte, war er zu 100 % stimmberechtigt.

Das Insolvenzverfahren werde mehrere Jahre dauern, so der Verwalter.


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