Es weihnachtet bald wieder sehr! BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12

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Weihnachtsgratifikation jährlich der Höhe nach vom Arbeitgeber festgelegt (§ 315 BGB) BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12

Eine Formularklausel in einem Arbeitsvertrag, mit der dem Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zur Entscheidung über die Höhe einer jährlichen Zuwendung vorbehalten wird, hält der AGB-Kontrolle nach § 305 ff. BGB regelmäßig stand, insbesondere wenn es sich um eine Gratifikation handelt, die nach dem Arbeitsvertrag keinen Entgeltcharakter hat.

In derartigen Fällen findet § 315 BGB Anwendung.

Die jährlich vom Arbeitgeber zu treffende Leistungsbestimmung  muss  billigem  Ermessen  entsprechen.

Ob  dies  der  Fall  ist,  kann  der  Arbeitnehmer  nach § 315 Abs. 3 BGB vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.

Kanzlei Rechtsanwalt Lehnert in der Metropolregion Nürnberg - Fürth -Erlangen 0911 500091.


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