EU Führerschein. Umgehung der MPU möglich?

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EU Führerschein. Umgehung der MPU möglich? 

Betroffen fragen sich, ob und wie sie die MPU umgehen können. Insbesondere Personen, die die MPU (mehrfach) nicht bestanden haben, wollen nicht noch einmal Zeit und vor allem Geld investieren.

Eine legale Möglichkeit, seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, ist, den EU-Führerschein im Ausland neu zu beantragen.

Der Hintergrund ist der, dass in anderen EU Staaten nach dem Entzug der Fahrerlaubnis für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine MPU absolviert werden muss. Der EUGH hat nunmehr entschieden, dass Deutschland eine Fahrerlaubnis, die im Ausland erteilt wurde, anerkennen muss.

Der Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Sie müssen mindestens ein    halbes    Jahr lang    im   jeweiligen EU-Ausland    gemeldet sein (Wohnsitzerfordernis)
        
  • Die in Deutschland in einem    Strafverfahren verhängte        Sperrfrist muss bereits abgelaufen sein.    

Problematisch ist hier meist das Wohnsitzerfordernis. Wenn Sie sich bei einer ausländischen Fahrschule anmelden, um die Fahrerlaubnis zu erwerben, wird die Fahrschule Ihnen unter Umständen einen Wohnsitz zuteilen. Das bedeutet, dass Ihnen eine Adresse zugeteilt wird, unter welcher Ihnen Post etc. zugeht.

Die deutschen Behörden sind bei dem Erwerb von EU Führerscheinen mittlerweile sehr kritisch und überprüfen den vermeintlichen Wohnsitz. Daher ist Vorsicht geboten. Eine falsche Meldebescheinigung aus dem Ausland kann dazu führen, dass Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt werden. Der begehrte Führerschein rückt unter diesen Umständen in noch weitere Ferne.


Tilgungsfrist MPU


Es ist außerdem möglich, die Sache auszusitzen. Allerdings benötigen Sie hierfür viel Geduld. Es gelten so genannte Tilgungsfristen.

Die Tilgungsfrist beginnt fünf Jahre, nachdem ein MPU Gutachten angeordnet wurde. Nach weiteren 10 erhalten die Betroffenen sodann den Führerschein ohne MPU zurück. Betroffene müssen demnach 15 Jahre warten, bevor sie den Führerschein ohne Anordnung einer MPU neu beantragen können.

Wichtig ist hierbei, dass die Tilgungsfrist immer dann von neuem beginnt, wenn z.B. eine Neuerteilung beantragt und abgeleht wird. Sollte der Führerschein von Ihnen neu beantragt werden und die Führerscheinbehörde den Antrag ablehnen, beginnt die 10 jährige Frist somit neu zu laufen.

Es ist daher äußerst wichtig, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Er wird Sie beraten und bei der Beantragung der Fahrerlaubnis unterstützen.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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