EU-SANKTIONEN GEGEN RUSSLAND UMFASSEN NUN AUCH EIN VERBOT DER ERBRINGUNG VON RECHTSBERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN

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Am 6. Oktober 2022 verabschiedete die Europäische Union das achte Paket harter Sanktionen gegen russland als Reaktion auf die illegale Annexion ukrainischer Gebiete, die Ankündigung einer “Teilmobilisierung” und die ständigen nuklearen Drohungen.

Die aktualisierten Sanktionen wurden durch die Annahme von Verordnungen und Ratsbeschlüssen zur Änderung zuvor angenommener Verordnungen und Ratsbeschlüsse (Verordnung (EU) 2022/263 vom 23. 02.2022, Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014, Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17.03.2014, Beschluss 2014/145/GASP vom 17.03.2014, Beschluss (GASP) 2022/266 vom 23.02.2022, Beschluss 2014/512/GASP vom 31.07.2014) festgeschrieben.

Die Liste der neuen Sanktionen umfasst ein Verbot der Erbringung von Rechtsberatungsdiensten für die russische Regierung oder für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in russland.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2022/1904 des Rates vom 6. Oktober 2022 (nachstehend “die Verordnung”) umfasst der Begriff “Rechtsberatung” insbesondere die folgenden Dienstleistungen:

  • die Rechtsberatung für Mandanten in nichtstreitigen Angelegenheiten, einschließlich Handelsgeschäften, bei denen es um die Anwendung oder Auslegung von Rechtsvorschriften geht;
  • die Teilnahme mit oder im Namen von Mandanten an Handelsgeschäften, Verhandlungen und sonstigen Geschäften mit Dritten;
  • die Ausarbeitung, Ausfertigung und Überprüfung von Rechtsdokumenten.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass diese Verbote nicht für die Vertretung, Beratung, Ausarbeitung von Dokumenten oder Überprüfung von Dokumenten im Rahmen von Rechtsvertretungsdienstleistungen, insbesondere in Angelegenheiten oder Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Gerichten, anderen ordnungsgemäß eingerichteten offiziellen Gerichten oder in Schieds- oder Mediationsverfahren.

Unter den Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014, die durch die Verordnung eingeführt werden, sind die folgenden Ausnahmen vom Verbot der Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen vorgesehen:

1) Das Verbot gilt nicht für die Erfüllung – bis zum 8. Januar 2023 – von Verträgen, die vor dem 7. Oktober 2022 mit einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung gemäß der Verordnung geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen;

2) Das Verbot gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind;

3) Das Verbot gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes, der Schweiz oder eines Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden;

4) Das Verbot gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder für die Bewältigung von Naturkatastrophen erforderlich sind.

Wenige Tage vor der Einführung des Verbots von Rechtsberatungsdiensten durch den Rat wurden die gleichen Sanktionen vom Vereinigten Königreich eingeführt. Auf dem Portal der britischen Regierung heißt es, dass die russische Wirtschaft bei der Einfuhr von Rechtsdienstleistungen stark von den westlichen Ländern abhängig ist und 85 % aller Rechtsdienstleistungen aus den G7-Ländern importiert werden. 

Es ist zu erwarten, dass die tatsächliche Umsetzung des Verbots der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für die russische Regierung und für in russland ansässige oder tätige Anwaltskanzleien deren Möglichkeiten zur Ausübung internationaler Tätigkeiten erheblich beeinträchtigen wird.

Wir erinnern Sie daran, dass in der Ukraine das Verbot der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für die russische föderation, ihre Bürger und Unternehmen durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 187 “Über die Gewährleistung des Schutzes der nationalen Interessen bei künftigen Ansprüchen des Staates Ukraine im Zusammenhang mit der militärischen Aggression der russischen föderation” vom 03. März 2022 geregelt ist.

Die ukrainische und europäische Rechtsbranche kann sich nicht von der Front des Kampfes gegen das Aggressorland fernhalten. Bevor sie mit neuen Mandanten zusammenarbeiten, müssen Anwaltskanzleien eine gründliche Due-Diligence-Prüfung künftiger Mandanten durchführen und alle Risiken im Voraus sorgfältig bewerten. Dies ist der Schlüssel zum Erfolg für die Entwicklung des Rechtsgeschäfts in der modernen Realität und insbesondere während des Kriegsrechts in der Ukraine.


Valentyn Gvozdiy
Foto(s): Valentyn Gvozdiy

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