EuGh: Fast jeder Verbraucherkreditvertrag widerrufbar

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Der Europäische Gerichtshof hat am 26. März 2020 über eine Widerrufsbelehrung, die sich in nahezu jedem Verbraucherdarlehensvertrag findet, der seit Juli 2010 geschlossen wurde, entschieden. In dieser Belehrung nehmen die Banken auf § 492 Abs. 2 BGB Bezug („Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“)

Diese Belehrung ist nach der Rechtsprechung des EuGH nicht wirksam und bringt somit nicht die zweiwöchige Widerrufsfrist, die Verbrauchern zusteht, in Gang.

Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?

Aufgrund der fehlerhaften Belehrung können nahezu alle (!) Verbraucherdarlehensverträge, die seit dem 11.06.2010 geschlossen wurde, widerrufen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Zweck des Darlehensvertrages darin bestand, eine Immobilie, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand zu finanzieren.

Im Ergebnis bedeutet dies: Sie geben beispielsweise Ihr Fahrzeug zurück, erhalten dafür sämtliche getätigte Zahlungen wieder und sind somit Ihren Pkw nahezu umsonst gefahren. 

Auch Baufinanzierungen sind betroffen, sodass sich auch hier lukrative Möglichkeiten bieten. Da in der Vergangenheit Baufinanzierungen zu anderen Zinssätzen als heute abgeschlossen worden sind, führen Widerrufe von Immobilienfinanzierungen zu enormen Einsparungen.

Die Kanzlei MBG Rechtsanwälte ist auf den Widerruf von Kreditverträgen spezialisiert. Vor allem im Bereich von Fahrzeugkreditverträgen und Immobilienfinanzierungen haben wir eine Vielzahl von erfolgreichen Widerrufen erstritten. Ob beispielsweise VW, Audi, BMW, Mercedes, Porsche, Jeep, Toyota oder Kia, Deutsche Bank, Sparkasse, Commerzbank, Santander usw. - diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes betrifft die Finanzierungsangebote sämtlicher Hersteller und Banken und sollte von Verbrauchern genutzt werden.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich und besprechen gerne mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dabei wählen wir für Sie selbstverständlich den sichersten und kostengünstigsten Weg.

Ihre MBG Rechtsanwälte


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