EuGH-Gutachten: DUH darf wohl gegen das KBA klagen und EA189-Rückrufe für Software-Updates verlangen

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Ob der Abgasskandal noch mal eine neue Dimension bekommt? Nach einem aktuell vorgestellten Gutachten des Generalanwalts des EuGH könnte nochmals richtig Fahrt in die Diskussion um Schadenersatz für Dieselkäufer kommen, denn die Deutsche Umwelthilfe wird  vom dem Europäischen Gerichtshof feststellen lassen, dass ein deutsches Oberverwaltungsgericht das Kraftfahrtbundesamt verpflichten darf, 2,5 Millionen Volkswagen-Diesel zurückzurufen. Der Antrag des Generalanwaltes liegt vor, ebenso eine aktuelle Ausarbeitung zur Zulässigkeit von Abschaltvorrichtunge - das Gericht entspricht in aller Regel dieser Vorgabe.

Es besteht der wohl begründete Verdacht, dass mit den Millionen von Updates, die seit 2015 auf Volkswagen TDI-Modelle mit EA189-Motor  aufgespielt wurden, wieder „illegale Hintertürchen“ verbaut wurden, mit denen Volkswagen ein ums andere mal mehr falsche Prüfergebnisse produzieren könnte. 

Die DUH ist – wie wohl auch der EuGH - der Meinung, dass dem Deutschen Kraftfahrtbundesamt nichts anderes bleibt, als die Autos zurückzurufen. Die Rückendeckung des EuGH besteht konkret in der Vorlage des eigenen Gutachtens, das das „allgemeine Interesse“ der DUH-Klage unterstreicht. Generalanwalt Athanasios Rantos ist der Meinung, dass nationale Regierungen und Verwaltungen  einen wirksamen gerichtlichen Schutz des Umweltrechts zu gewährleisten haben.

2,5 Millionen Rückrufe stehen an

Die vom Generalanwalt des EuGH ausgearbeitete Akte lässt kaum eine andere Möglichkeit als das Obsiegen der DUH zu. Was Folge sein könnte: VW muss alle einst zurückgerufenen Autos in die Werkstatt holen und das aufgespielte Update nochmals updaten – diesmal aber sicher unter strengerer Beobachtung. Rechtsanwalt Schwering: „Der Generalanwalt definiert strenge Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung. Sollte die DUH eine entsprechende Klage vor einem Gericht  in Deutschland rechtssicher abschließen können, würde das wiederum für Millionen Autobesitzer auf Schadenersatz herauslaufen, selbst wenn die Autos schon lange verkauft oder sogar verschrottetet wurden.“

Schwering warnt allerdings vor übereilten Hoffnungen: „Das Verfahren in Schleswig muss erst mal das gewünschte Ende nehmen.“ Allerdings hat die DUH gute Argumente auf ihrer Seite, während Volkswagen nach Meinung des Juristen aus Hannover jeglichen Vertrauenszuschuss verloren hat: „Dem Konzern ist natürlich auch zuzutrauen, dass absichtlich auch bei den Software-Updates betrogen wurde.“

Thermisches Fenster unzulässig

Nach Recherchen der DUH geben Millionen Autos mit Softwareupate zu viel NOX in die Umgebung ab. Korrekte Werte gibt es nur unter Laborbedingungen im Temperaturbereich zwischen 15 und 33 Grad und derartige Durchschnittstemperaturen gibt es in Europa nicht in einem repräsentativen Durchschnitt. Der liegt in Deutschland bei knapp über 12 Grad.

Solche Thermischen Fenster hatten schon früher den EuGH auf den Plan gerufen, denn temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen sind nach Meinung des Gerichts nicht zulässig,

Im aktuellen Verfahren vor dem EuGH geht es um die Zulässigkeit der Klage gegen das KBA vor einem deutschen Verwaltungsgericht. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hatte die Sache zum EuGH getragen und bekommt nun die Argumente, um darüber entscheiden zu dürfen – auch im europäischen Kontext. Die Sache liegt bei einem Verwaltungsgericht, weil es um KBA-Rückrufe geht, die als behördliche Anweisung natürlich nicht vor einem normalen Gericht verhandelt werden können. 

Das Schleswiger Gericht hat nun die Option -  wie von der DUH verlangt – das KBA zur verpflichten, die Rückrufe vorzunehmen. Kann VW keine geeignete Software liefern, dann müssen die Autos aus dem Verkehr gezogen werden. Schwering: „Dann droht die Stilllegung!!“

Das Schleswiger Verfahren wird viele Fragen zur Anwendung offen lassen müssen. Wie sieht ein Schadenersatz aus, wenn schon Schadenersatz gezahlt wurde? Wie kann der neuerliche Anspruch berechnet werden und wem steht er zu? Hier geht's erstmal und ausschließlich um den zu erfolgenden Rückruf.

Schwering: „Wie gesagt: Das ist ein ganz neuer Abgasskandal, der mit der Dokumentation des Schadens durch das KBA konkret würde. Stellt das KBA einen Sachmangel fest und ergehen die Rückrufe, dann stünde Besitzern solcher Autos unter Umständen Schadenersatz zu!"



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