Eurotempus GmbH: Müssen Anleger mit Verlusten rechnen?

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte am 15. Dezember 2015 dem Unternehmen Eurotempus GmbH, vertreten durch die Geschäftsleitung Johannes Praß, das Einlagegeschäft. Hintergrund seien unerlaubt betriebene Einlagegeschäfte. Der Untersagung kommt die Anordnung von Rückzahlung gesamter Einlagen einher. Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Das 2000 in Köln gegründete Unternehmen Eurotempus GmbH hatte laut BaFin „auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, gewerbsmäßig Gelder angenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war.“ Dem Unternehmen Eurotempus GmbH fehlte hierfür allerdings gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) die erforderliche Erlaubnis.

Sollten Anleger nicht über die Rückzahlungen informiert worden sein, so können diese sich auch direkt an die Gesellschaft wenden. Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft nicht über nötige liquide Mittel verfügt um die Rückzahlungen entsprechend durchzuführen. Bereits in der Vergangenheit kam es aufgrund dieser Umstände zu Insolvenzen zahlreicher Unternehmen.

Schadensersatzansprüche für Anleger

Betroffene die mit der Eurotempus GmbH vertraglich gebunden sind und keine Rückzahlung eingegangener Gelder verzeichnen, sollten anwaltlichen Rat hinzuziehen. Es könnten aufgrund des nicht genehmigten Einlagegeschäftes Schadensersatzansprüche entstehen. Darüber hinaus wäre auch eine Überprüfung einer eventuell lückenhaften Aufklärung im Beratungsgespräch ratsam.

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