evest-finance – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Internethandelsplattform evest-finance wird unter deren Domain evest-finance.com bzw. über deren Homepage der Handel mit Kryptowährungen, Optionen, der Handel mit Währungspaaren (Forex) sowie der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) angeboten.

Anlegern kann man aus den unterschiedlichsten Gründen nur dringend davon abraten, über die Handelsplattform evest-finance Kapital anzulegen.

Gegen eine Anlage bei der Firma evest-finance spricht beispielsweise, dass die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) am 17.04.204 vor der Firma evest-finance warnte und mitteilte, dass diese Firma Finanzdienstleistungen und -produkte ohne Genehmigung anbieten würde. Anleger sollten vermeiden, mit dieser Firma Geschäfte zu machen und vorsichtig sein, um nicht betrügerisch geschädigt zu werden – so die FCA.

Auch in Deutschland verfügt die Firma evest-finance über keine Erlaubnis der in Deutschland zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde. Dies ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wenn die Firma evest-finance in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet und für deutsche Anleger Handelsgeschäfte über ihre Handelsplattformen abwickelt, dann handelt sie folglich ungenehmigt und unreguliert und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Es handelt sich hierbei um einen schwerwiegenden Verstoß, der auch strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der Firma evest-finance haben kann.

Gegen eine Anlage über die Firma evest-finance spricht auch, dass ein rechtsverbindliches Impressum im Rahmen des Internetauftritts fehlt, das zwingend vorgeschrieben ist. Man kann dem Internetauftritt der Firma evest-finance nicht entnehmen, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma evest-finance sind.

Im Übrigen ist im Rahmen des Internetauftritts nur davon die Rede, dass die Firma evest-finance in England eine Niederlassung hätte bzw. dort ansässig sei. Eine genaue Adressangabe fehlt. Auch dies ist ungewöhnlich und lässt an der Seriosität der Firma evest-finance zweifeln.  

Anleger, die bei der Plattform evest-finance investiert haben und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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