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Existenzgründerzuschuss - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

In 10 Schritten zum Existenzgründerzuschuss

  1. Beantragen Sie Arbeitslosengeld I / ALG I, wenn Sie dies noch nicht beziehen.
  2. Prüfen Sie, ob Sie noch mehr als 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben.
  3. Führen Sie ein Vorgespräch mit einem Berater der Arbeitsagentur.
  4. Geben Sie den Antrag auf Gründungszuschuss vor der Gründung ab, ansonsten verfällt der Anspruch.
  5. Beantragen Sie ein Gründungscoaching oder nehmen Sie an entsprechenden Seminaren teil.
  6. Erstellen Sie einen aussagekräftigen Businessplan inkl. Kapitalbedarf und Finanzierungsplan.
  7. Besorgen Sie sich – z. B. von einem Rechtsanwalt, der IHK, einer Bank – eine fachkundige Stellungnahme über die Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens.
  8. Erstellen Sie einen lückenlosen Lebenslauf.
  9. Melden Sie Ihre selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt (Freiberufler) oder beim Gewerbeamt (gewerbliche Berufe) an.
  10.  Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Lassen Sie sich den Tag der Antragstellung vermerken und bestätigen.

Der Antrag für den Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur eingereicht werden. Bei der Festlegung des Gründungsdatums sollten Sie darauf achten, dass Sie zu diesem Zeitpunkt noch 150 Tage Restanspruch auf Gründungszuschuss haben.

Was ist der Existenzgründerzuschuss?

Den Existenzgründerzuschuss erhalten Personen, die arbeitslos sind und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Teilweise sind auch Bezieher anderer Transferleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB III) berechtigt, den Zuschuss zu beantragen. Durch den Gründungszuschuss soll der Schritt in die Selbstständigkeit und aus der Arbeitslosigkeit ermöglicht werden.

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt werden?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um den Existenzgründerzuschuss zu erhalten:

  • Der Antragsteller muss arbeitslos gemeldet sein.
  • Es muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen.
  • Das Gründungsvorhaben muss tragfähig sein.
  • Durch die Existenzgründung muss eine langfristige, ausreichende Erwerbsgrundlage geschaffen werden.
  • Der Gründer muss eine entsprechende persönliche und fachliche Eignung nachweisen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Die Höhe des Gründungszuschusses hängt von der Höhe des Arbeitslosengeldes des Antragsstellers ab. In der Regel gilt allerdings:

Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds + 300 Euro

Wie lange erhält man die Förderung?

Die Laufzeit des Gründungszuschusses beträgt 6 Monate. Nach einem halben Jahr können Sie weitere 9 Monate lang 300 Euro erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind. Da der Gründungszuschuss steuerfrei ist, müssen Sie ihn nicht bei der Einkommensteuererklärung angeben.


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