Existenzgründung - So werden Sie Einzelkaufmann
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Sie wollen Ihr eigener Chef sein und sich selbstständig machen? Eine Existenz zu gründen, bedeutet viel Verantwortung, eröffnet aber auch viele Chancen. Sie können eigenverantwortlich Entscheidungen treffen, Ihre eigenen Ideen verwirklichen und sind wirtschaftlich unabhängig.
Ob die Rechtsform des Einzelkaufmanns für Ihr Unternehmen passend ist und welche Schritte zur erfolgreichen Gründung eines Einzelunternehmens erforderlich sind, erfahren Sie hier:
Was ist ein Einzelkaufmann?
Bei einem Einzelkaufmann handelt es sich um einen Unternehmer, der alleine ein Unternehmen gründet. Ihm gehört das Unternehmen dann zu 100 Prozent. Dementsprechend ist er auch für die Geschäftsführung und die Vertretung alleine zuständig. Es besteht aber die Möglichkeit, Mitarbeiter zu beschäftigen. Zu beachten gilt hier, dass der Einzelkaufmann persönlich und unbeschränkt haftet.
Kaufmann kraft Betätigung oder kraft Eintragung
Nach dem Handelsgesetzbuch ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, ein Kaufmann. Hier besteht keine Wahlmöglichkeit, ob der Betroffene überhaupt Kaufmann sein möchte oder nicht. Die Eintragung ins Handelsregister ist in diesem Fall verpflichtend. Man spricht dabei von einem Kaufmann kraft Betätigung.
Wer hingegen kein Handelsgewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuchs betreibt, hat die Wahl, ob er sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lässt oder nicht. Entscheidet sich der Unternehmer für eine Eintragung, wird er zum Kaufmann. Man spricht von einem Kaufmann kraft Eintragung.
Hinweis: Ein solches Handelsgewerbe liegt immer dann vor, wenn das Unternehmen eine Größenordnung erreicht, die eine Betriebsführung in kaufmännischer Weise erfordert. Dies ist in der Regel ab einem Jahresumsatz von 250.000 Euro der Fall. Hier können aber auch andere Merkmale von Belang sein, wie zum Beispiel die Anzahl der Mitarbeiter oder der Umfang der Geschäftsbeziehungen.
So wird man Einzelkaufmann
1. Gesellschaftsvertrag?
Da der Einzelkaufmann sein Unternehmen alleine gründet und führt, muss kein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden.
2. Firmenname
Der Name eines Unternehmens wird auch Firma genannt. Unter diesem Namen wird der Einzelkaufmann im Handelsregister eingetragen und tritt mit diesem im Geschäftsverkehr auf. Hier können beispielsweise der Name des Kaufmanns, aber auch ein Fantasiename gewählt werden. Wichtig ist jedoch, dass der Name nicht irreführend oder bereits vergeben ist. Außerdem muss der Zusatz „e.K.“ (bzw. e.Kfm. oder e.Kfr.) enthalten sein.
3. Gewerbeanmeldung
Um als Einzelunternehmer tätig zu werden, muss das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden. Zudem muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Dieser wird dem Unternehmer vom Finanzamt zugesandt. Außerdem bedarf es einer Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).
4. Eintragung im Handelsregister
Um das Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen, muss man sich an einen Notar wenden. Denn alle zur Eintragung erforderlichen Angaben müssen beglaubigt werden. Anschließend reicht der Notar den Antrag beim Registergericht zur Eintragung ein.
5. Mindeststartkapital
Ein Mindeststartkapital wird nicht benötigt, um Einzelkaufmann zu werden. Es muss lediglich eine Gebühr für die Gewerbeanmeldung und die Notarkosten gezahlt werden.
6. Haftung
Der Einzelkaufmann haftet persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Das bedeutet, dass er alleine das Haftungsrisiko trägt und sowohl mit dem Vermögen des Unternehmens als auch mit seinem Privatvermögen haftet.
Sie haben Fragen zur Existenzgründung? Dann kontaktieren Sie mich! Ich helfe Ihnen gerne weiter. Hier erfahren Sie, wie man weitere Gesellschaftsformen gründet:
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