Falsche uneidliche Aussage: Es wird für Martin Winterkorn immer ungemütlicher

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Das Landgericht Braunschweig hat eine weitere Anklage gegen den über den Dieselskandal gestürzten ehemaligen Volkswagen AG-Chef Martin Winterkorn zugelassen. Zum Tatverdacht „wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs“ kommt nun auch die Anklage wegen falscher uneidlicher Aussage.

Es ist ein weiterer Paukenschlag im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG. Das Landgericht Braunschweig hat eine weitere Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn zugelassen. Er muss sich nun auch wegen falscher uneidlicher Aussage verantworten, wie das Landgericht Braunschweig mitteilte.

In einem entsprechenden Artikel der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ heißt es: „Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft den ehemaligen VW-Chef vor, im Januar 2017 vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Winterkorn hatte bei der Anhörung im Untersuchungsausschuss bestritten, vor Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 von den Manipulationen gewusst zu haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin habe jedoch Beweise, wonach Winterkorn bereits im Mai 2015 von der illegalen Abschalteinrichtung erfahren haben soll.“

Damit wachsen die Probleme für den früheren Top-Manager. Der 74-Jährige muss sich vor dem Landgericht Braunschweig bereits wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Betrugs und anderer Straftaten verantworten. Der Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage werde gemeinsam mit diesen Vorwürfen verhandelt, erklärte das Landgericht Braunschweig laut „Handelsblatt“. „Das ist eine Verschärfung der Situation und zeigt, welche Ausmaße der Dieselskandal angenommen hat“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Am 22. September 2015 hatte die Volkswagen AG in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass in den millionenfach verbauten Motoren EA189 eine Software zur Prüfstandserkennung verbaut worden ist – also zur Abgasmanipulation. Auf dem Prüfstand wurden dadurch die Grenzwerte für Stickoxid eingehalten, im normalen Straßenverkehr allerdings nicht. Am 15. Oktober 2015 erließ das Kraftfahrt-Bundesamt daraufhin einen Rückruf und ging vom Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus. Fahrzeuge mit EA189-Motoren mussten mit einem Software-Update nachgerüstet werden. Das Problem: Das Software-Update behob den Schaden aber nicht, sondern sorgte sogar für weitere Schwierigkeiten, beispielsweise einen höheren Kraftstoffverbrauch. In der Folge setzte dann eine Welle von Betrugshaftungsklagen auf Schadensersatz gegen Volkswagen und andere Hersteller wegen der Abgasmanipulation ein.

Der Wolfsburger Autokonzern sieht – nach jahrelangen internen Untersuchungen und bekanntermaßen zig verbraucherfreundlichen Urteilen im Dieselabgasskandal – mittlerweile auch eine Mitverantwortung seines früheren Vorstandsvorsitzenden im größten Skandal der eigenen Unternehmensgeschichte. Deshalb möchte Volkswagen auch Schadensersatz von Martin Winterkorn verlangen. Volkswagen erklärte im Frühling, man werde unter anderem Martin Winterkorn „wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen“. Welches finanzielle Ausmaß die Forderungen haben könnten, stand zunächst nicht fest. Laut einem damaligen Bericht der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ will Volkswagen von vier weiteren Markenvorständen verschiedener Konzerntöchter Geld sehen, die ebenfalls in den Dieselskandal verstrickt seien.

Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung steigen mit dem Verfahren gegen Martin Winterkorn und die weiteren Ex-Manager weiterhin die Chancen für geschädigte Verbraucher, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG vorzugehen und auf dem Weg der Betrugshaftungsklage nach § 826 BGB Schadensersatz zu erhalten. Die Kanzlei betreut mehrere tausend Dieselskandal-Verfahren in ganz Deutschland.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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