Familienrecht: Das Wechselmodell - Ein Leben aus dem Koffer?

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Zuletzt haben wir über das Umgangsrecht insgesamt gesprochen. Nun stellt sich aber die Frage, welchen Umfang ein solches Umgangsrecht für den berechtigten Elternteil und das Kind haben kann oder soll?

Sicherlich haben Sie alle schon von dem „Standard-Umgang“ alle zwei Wochen über das Wochenende gehört. Dies ist eine übliche Regelung, welche auf der einen Seite einen regelmäßigen und zeitnahen Umgang zwischen Elternteil und Kind ermöglichen soll. Auf der anderen Seite sollen beide Eltern die Möglichkeit erhalten, jeweils abwechselnd ein Wochenende mit dem Kind verbringen zu können.

Doch oft wird dieses Modell als ungerecht empfunden, weil man sich als „Elternteil zweiter Klasse“ fühlt. Das Kind erlebt den Großteil seines Lebens bei dem Elternteil, wo es wohnt und ist bei dem anderen lediglich zu Besuch. In dieser knappen Zeit wird dann oft versucht, die übrige Zeit nachzuholen und es werden eine Vielzahl von Unternehmungen durchgeführt, das Kind mit Erlebnissen überschüttet. Das wiederum führt dann bei dem anderen Elternteil zu Misstrauen und Vorwürfen, der umgangsberechtigte Elternteil tue dies alles nur, um das Kind für sich zu gewinnen. Meist werden dann auch Stimmen laut: „Das hätte er/sie mal machen sollen, als wir noch zusammengelebt haben, aber da hat er/sie sich ja überhaupt nicht gekümmert.“

Wie weit solche Vorwürfe den Tatsachen entsprechen, kann ohnehin nur im Einzelfall beurteilt werden. Doch sie sind nachvollziehbar … und zwar für beide Elternteile! Der „Wochenend-Elternteil“ will tatsächlich so viel wie möglich nachholen und sich dann auch Zeit für das Kind nehmen. Der „Alltags-Elternteil“ hat oft kaum die finanziellen Mittel, solche Unternehmungen am Wochenende zu veranstalten und erlebt natürlich eben auch den Alltag, der sicherlich nicht immer nur eitel Sonnenschein ist. Dort erlebt man nämlich auch die täglichen kleinen Reibereien um Hausaufgaben, Organisation von festen Terminen und vieles mehr.

Eine Lösung soll hier das Wechselmodell darstellen.

Das Wechselmodell besagt eigentlich nichts anderes, als dass das Kind in einem relativ ausgewogenen Verhältnis zwischen den Elternteilen wechselt, im Idealfall also eine Woche bei Mama und eine Woche bei Papa wohnt.

Es gibt viele Argumente für und gegen ein solches Modell. Auch kursiert seit einiger Zeit die Ansicht, man könne das Wechselmodell sogar gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich anordnen lassen, da es eine sich so anhörende Entscheidung des Bundesgerichtshofs gibt. Doch Letztere ist mit Vorsicht zu genießen, da es eine Einzelfallentscheidung war und nicht einen generellen Anspruch auf das Wechselmodell vorgibt.

Das Wechselmodell muss auch gut durchdacht sein, da es einen erhöhten Aufwand auf Seiten der Eltern erfordert. So müssen die einzelnen Termine, welche das Kind unter der Woche wahrnehmen soll, miteinander koordiniert werden. Auch müssen die Sachen des Kindes immer mit übergeben werden. Es erfordert einen regen Austausch der Eltern untereinander, da natürlich beide Eltern praktisch -jedenfalls zeitlich gesehen- in allen möglichen Situationen für das Kind da sein müssen.

Auch das Kind muss sich an eine solche „Wanderschaft“ gewöhnen und oft genug bekommt das Kind das Gefühl, nur noch aus dem Koffer zu leben und nirgendwo richtig zu Hause zu sein. Auch Freundschaften sind, leben die Eltern zum Beispiel in unterschiedlichen Städten, von dem Kind nicht mehr so einfach zu pflegen und der Besuch der Schule stellt oft jedenfalls von einem der beiden Elternteile eine Herausforderung dar, da der Schulweg lang werden kann.

All‘ das spielt natürlich kaum eine Rolle, wenn beide Eltern sozusagen fast nebeneinander wohnen. Dann lässt sich Vieles einfacher regeln.

Doch der wichtigste Punkt ist, dass die Eltern sehr gut miteinander kommunizieren, reden und regeln können müssen. Es wäre für das Kind unerträglich, stritten sich die Eltern zum Beispiel jede Woche über zu regelnde Ereignisse der nächsten Woche oder könnten die Übergaben der Kleidung, Spielsachen und so weiter nicht vernünftig durchführen. Hier hat auch der Bundesgerichtshof gesagt, dass derartiger vernünftiger Umgang der Eltern Voraussetzung ist, um das Wechselmodell sogar gerichtlich anordnen zu können.

In solchen schwierigeren Situationen ist es oft besser, die Eltern einigten sich auf ein nicht ganz gleichwertiges (paritätisches) Wechselmodell, sondern erweiterten den „Standard-Umgang“ einfach um einige Tage. Statt also den Umgang alle zwei Wochen nur samstags/sonntags wahrnehmen zu dürfen, könne man sich auf freitags bis sonntags einigen oder sogar noch einen Tag hinzufügen. Auch Ausgleichszeiten in den Schulferien sind eine Möglichkeit, dem anderen Elternteil und dem Kind längere Zeiten miteinander zu ermöglichen.

Überdenken Sie auch immer, welche Auswirkungen das Ganze auf das Kind hat, ob es damit zurechtkommt und wie man vor allem dem Kind die Situation insgesamt vielleicht erleichtern kann.

Danach gilt es wieder, miteinander zu reden und als Eltern eine gemeinsame Lösung zu finden.

Auch hier wird es Ihnen Ihr Kind sicherlich sehr danken!

 

Foto(s): esthermm / fotolia.de

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