Fehlerhafte Anlageberatung: Schadensersatz zugesprochen

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Schadenersatz für Anleger gegen die GK Group AG wegen fehlerhafter Anlageberatung von der Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen, Dorst & Kar durchgesetzt

Das Landgericht Mosbach hat in einem aktuellen Urteil die GK Group AG (vormals: GK-Finanz AG) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Grund: Eine fehlerhafte Anlageberatung. Ein Mitarbeiter des Finanzdienstleistungsunternehmens vermittelte Investitionen bei der inzwischen insolventen Swiss Asset Management Group AG (Sam AG), ohne anlage- und anlegergerecht zu beraten. 

Er hatte es insbesondere unterlassen, über das hohe Risiko der Kapitalanlagen aufzuklären. So erlitt unsere Mandantin schließlich einen Verlust von 36.691,80 €. Wir konnten für sie diesen Betrag nebst Zinsen zurück erstreiten.

Falsche Versprechungen und hohe Verluste

Unsere Mandantin lernte im Jahre 2009 auf einer Veranstaltung einen Mitarbeiter der GK Group AG kennen. Dieser versprach ihr lukrative Geldanlagen, die einen deutlich höheren Ertrag als ihre Konten und Lebensversicherungsverträge erbringen sollten. 

Nach einer „Finanz- und Vorsorgeanalyse“ wurde ihr in Beratungsgesprächen nahegelegt, ihr Termingeldkonto bei der Bank aufzulösen und ihre Lebensversicherungsverträge zu kündigen. Das dadurch freiwerdende Kapital sollte bei der Swiss Management Group AG (Sam AG) gewinnbringend angelegt werden.

Im Vertrauen auf den Berater und die versprochenen hohen Liquiditätszuwächse der Geldanlagen investierte unsere Mandantin bei der Sam AG über 38.000 €. Davon wurden ca. 9.000 € bei der GSP Edelmetalle GmbH & Co. KG angelegt, sodass sie Kommanditistin dieser Gesellschaft wurde. 

Der Zahlungsplan für die zugesagten 96.000 € sah neben einer Sofortauszahlung monatliche Ratenzahlungen sowie eine Schlusszahlung vor. Tatsächlich bekam sie aus nur 9.800 € ausbezahlt. In einem zweiten Vertrag sollte sie für 10.470,08 € – dem Erlös aus der Auflösung der ersten Lebensversicherung – von der Sam AG ca. 31.500 € erhalten. 

Am Ende wurden ihr lediglich 3.392,28 € ausgeschüttet. Den Erlös aus der Auflösung ihrer zweiten Lebensversicherung in Höhe von 1.873,04 € investierte sie bei der Sam AG in einem dritten Vertrag. Dort bekam sie nur 427,12 €. Alles in allem belief sich der Schaden auf 36.691,80 €.

Fehlerhafte Anlageberatung

Die Gerichtsverhandlung ergab, dass der Mitarbeiter der GK Group AG seine Pflicht zur anlegergerechten Beratung verletzt hat. Er informierte unsere Mandantin nicht über alle wesentlichen Umstände, die für ihre Anlageentscheidung wichtig waren. 

Sie selbst hatte keine weiterreichenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Kapitalanlagen und war deshalb auf eine qualifizierte Beratung angewiesen. Der Mitarbeiter unterließ es jedoch, ihr Anlageziel, ihr Sicherheitsbedürfnis sowie ihr einschlägiges Fachwissen abzuklären. Obwohl ihm klar war, dass unsere Mandantin die Geldanlage zur Altersvorsorge nutzen wollte, vermittelte er ihr risikoreiche Anlagen. 

Diese waren aufgrund drohender Totalverlustrisiken als auch der Risiken einer unternehmerischen Beteiligung (Kommanditistenhaftung) nicht für die Altersvorsorge geeignet.

Statt unsere Mandantin über die Anlageobjekte korrekt, sorgfältig, verständlich und vollständig zu beraten, schmückte er die vermeintlich anstehende Geldvermehrung in den schönsten Farben aus. Dass es ihr wichtig war, ihr Geld langfristig sicher anzulegen und somit auch für das Alter vorzusorgen, war ihm egal. 

Ihm waren ein schneller Abschluss und die Provisionen wichtiger. Und deshalb scheute er auch keine Mühe, für sie alle Unterlagen für die Abschlüsse vorzubereiten, sodass sie „nur“ noch unterschreiben und zahlen musste.

Das Landgericht Mosbach erkannte in seinem Urteil für die Klägerin und sprach ihr schließlich 36.691,80 € nebst Zinsen zu.

Wir fordern für Sie Schadenersatz

Das Urteil des Landgerichts Mosbach sollte den vielen geschädigten Anlegerinnen und Anlegern Mut machen, die wie unsere Mandantin durch eine fehlerhafte Anlageberatung finanziellen Schaden erlitten haben. Dieser Schaden kann nicht ausgesessen werden. 

Und der Schaden kann sogar noch größer werden, wenn Anlegerinnen und Anleger durch Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden. Nicht zu vergessen die langfristigen Verlustrisiken im Hinblick auf eine gewünschte Altersvorsorge.

Gern sind wir bereit, auch Ihnen zu helfen.

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