FinanzBoerse – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Handelsplattform FinanzBoerse, erreichbar unter finanzboerse.net, bietet eine Vielzahl von Handelsoptionen an. Investoren könnten dort mit Devisen (Forex) und Differenzkontrakten (CFDs) handeln, sowie Kryptowährungen und Krypto-Bundles erwerben.


Die Firma FinanzBoerse präsentiert sich selbst als führenden Anbieter von Online-Broker-Diensten, obwohl ernsthafte Zweifel an dieser Behauptung bestehen.


Es wird dringend davon abgeraten, Handelsgeschäfte über die Plattform FinanzBoerse abzuwickeln.


Es gibt mehrere Gründe gegen eine Investition über FinanzBoerse:


Erstens gibt die Firma FinanzBoerse keine Betreibergesellschaft an, die hinter der Marke steht. Normalerweise werden solche Handelsplattformen von Betreibergesellschaften geführt.


Zudem fehlt das gesetzlich erforderliche Impressum, das Auskunft über die vertretungsberechtigten Organe und die Rechtsform der Firma FinanzBoerse geben sollte.


Weiterhin gibt es keine Angaben zu einem Firmensitz oder einer Niederlassung. Als Kontaktmöglichkeiten werden nur die E-Mail-Adresse support@finanzboerse.net und eine dänische Telefonnummer angegeben.


Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma FinanzBoerse keine Erlaubnis erteilt, in Deutschland Finanzdienstleistungen anzubieten oder die genannten Handelsgeschäfte für deutsche Anleger durchzuführen. Ein erforderlicher Genehmigungsantrag wurde von FinanzBoerse nicht gestellt, was darauf hindeutet, dass die Firma möglicherweise absichtlich die notwendigen Angaben vermeidet. In einem solchen Antrag müssen die vertretungsberechtigten Organe benannt und entsprechende Nachweise erbracht werden.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform FinanzBoerse investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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