FinanzEU – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform FinanzEU bietet unter der Domain finanzeu.com den Handel mit Kryptowährungen, Aktien und Rohstoffen an. Die Plattform FinanzEU bietet laut eigenen Aussagen auf ihrer Homepage einen Zugang zum finanziellen Erfolg durch innovatives Trading mit BTC Evex Pro 3.0 an.

Laut ihren weiteren Angaben auf ihrer Internetseite unterhält die Firma FinanzEU in der Schillerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, eine Niederlassung.

Gegen eine Anlage bei der Firma FinanzEU sprechen unterschiedlichste Punkte.

Zum einen findet man, wenn man zur vorgenannten Niederlassung recherchiert keinen Hinweis darauf, dass die Firma FinanzEU in der Schillerstraße 2 in Frankfurt am Main eine Niederlassung betreiben würde.

Zum anderen lassen sich entgegen den Aussagen der Firma FinanzEU auf ihrer Homepage – dort erweckt diese den Eindruck – auch keine Gewinne garantieren, sondern es bestehen bei den vorgenannten Handelsgeschäften extrem hohe Risiken, bis hin zum Totalverlust.

Soweit die Firma FinanzEU angibt, dass sie seitens der zypriotischen Finanzmarktaufsicht (CySEC) unter der Registrationsnummer 010/03 108270 registriert bzw. zugelassen sei, so ist dies falsch.

Nach einer Überprüfung konnte festgestellt werden, dass unter der Registrierungsnummer eine Firma reguliert bzw. registriert war, die aber sich aber in Auflösung bzw. Liquidation befindet. Die Firma FinanzEU ist weder von der CySEC beaufsichtigt noch verfügt sie über eine entsprechende Genehmigung.

Darüber hinaus spricht gegen eine Anlage bei der Firma FinanzEU, dass die entsprechende Firma in Deutschland über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt, die vorgenannten Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten und für deutsche Anleger entsprechende Handelsgeschäfte über die Handelsplattform abzuwickeln.

Jeder Anbieter benötigt eine entsprechende Genehmigung.

Liegt die Genehmigung, wie im vorliegenden Fall, nicht vor, dann handelt es sich um einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Vor Handelsgeschäften mit unregulierten und unlizenzierten Handelsplattform wird dringend abgeraten.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform FinanzEU investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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