FINMA Warnliste? Prüfen Sie aktuelle FINMA Warnungen!

  • 15 Minuten Lesezeit
FINMA Warnliste

Die schweizerische FINMA Warnliste ist hochaktuell und sorgsam von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht geführt. Auf Grundlage der FINMA Warnungen ist es möglich, den eigenen Finanzdienstleister in Bezug auf eine Zulassung in der Schweiz zu überprüfen. Zum Register der FINMA gelangen Sie über diesen Link.

Nicht jede Finanzaufsicht veröffentlicht eine solche, genaue Auflistung aller ihr bekannten, unseriösen Anbieter. Daher lohnt es sich - ganz gleich, ob Sie aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen - die FINMA Warnungen zu begutachten. Und zwar bevor Sie ein Investment über eine vermeintlich seriöse Plattform oder über einen persönlichen Broker tätigen.

Update vom 17.05.2024: Aus aktuellem Anlass verweise ich auf meinen Artikel veröffentlicht, der meine Erfahrungen mit den unten beschriebenen Fallkonstellationen betrügerischer Finanzdienstleister zusammenfasst. Wenn Sie sich in meinem Erfahrungsbericht wiederfinden, schicken Sie mir gern eine kurze Mail.

Zusätzliche Warnmeldungen in Ergänzung zur FINMA Warnliste!

Als Anwalt für Fälle von Anlagebetrug werden mir tagtäglich von geschädigten Anlegerinnen und Anlegern die konkreten Erfahrungen mit diesem oder jenem Anbieter mitgeteilt. Aus diesen Zuschriften, die ich erhalte, habe ich selbst eine schwarze Liste erstellt:

Warnungen aus 2024 (aktualisiert):

  1. primeinv.co: Die FINMA warnt vor diesem Anbieter. Anscheinend negativ aufgefallen, wie hier nachzulesen ist. Daher gilt: meiden!
  2. Crypto Management Switzerland: Auf der Liste an FINMA Warnungen präsent. Anscheinend ohne Eintrag im schweizerischen Handelsregister (siehe hier).
  3. Uni888 (uni888.vip): Übler Erfahrungsbericht liegt meiner Kanzlei vor. Von der FINMA anscheinend noch nicht erwähnt. 
  4. Integra Financials Solutions (ifs-lmtd.com): Schweizerische Warnmeldung liegt hier vor. Nicht einzahlen.
  5. LightStocksFx - LSFX (lightstocksfx.com): Bericht aus meiner Kanzlei. Ganz erschreckende Erlebnisse eines Anlegers.
  6. kaykaorg.com: Polizei Zürich führt diesen Anbieter als unseriös und warnt vor bereits vorliegenden, negativen Erfahrungen.
  7. swisspirit.com: Wird von der FINMA unter den Warnungen geführt. Ausweislich der FINMA Warnungen liegt zu diesem Anbieter keine entsprechende Registrierung im Handelsregister vor (hier nachzulesen). 

Weitere Warnmeldungen (auch von FINMA)!

  1. couturionrealestatemanagement.org: Negative Erwähnung des Anbieters bei der FINMA (hier einzusehen). Daher lieber vermeiden.
  2. saqsinvestment.com: FINMA Warnliste enthält einen Eintrag zu diesem Anbieter. Hier können Sie die Meldung sehen.
  3. SmartFlow Ltd. (smartflow.work): Auszahlung wird einem Investor verwehrt. Sieht nach übler Abzocke aus. Bisher keine Warnmeldung der FINMA zu sehen.
  4. fayinvest.com: Identitätsdiebstahl laut FINMA zu Lasten eines echten Unternehmens. Nicht dort einzahlen! Kontakt abbrechen.
  5. ipm-invest.com: Die Kantonspolizei Zürich warnt öffentlich vor dieser Plattform. Anscheinend gab es äußerst negative Erfahrungen und der Verdacht auf Betrug steht im Raum. Ob Sie „auf normalem Wege“ Ihre Auszahlung erhalten würden, ist mehr als fraglich.
  6. Cap Index Pro (capindex.pro): Kantonspolizei Zürich rät davon ab, hier einzuzahlen. Verdächtige Plattform. Besser kein Kontakt aufnehmen.
  7. coinswap.fm: In den FINMA Warnungen auf der schweizerischen Warnliste enthalten. Daher Vorsicht bei diesem Anbieter. Hier können Sie den Eintrag sehen.

Weitere (auch FINMA) Warnungen!

  1. centralmargins.com: Die FINMA hat zu diesem Anbieter gewarnt (vgl. hier). Anscheinend kein Eintrag im schweizerischen Handelsregister.
  2. fake Vision Capital: Eine einzige Katastrophe! Ich habe gesondert zum möglichen Betrug über Vision Capital (visioncapitalltd.com) berichtet.
  3. Avelon Holdings (avelonholdings.com): Katastrophaler Erfahrungsbericht liegt in meiner Kanzlei vor. Keine Empfehlung. Totalverlust könnte eintreten.
  4. Trading Axess (trading-axess.net): Kantonspolizei Zürich führt diese "Handelsplattform" auf ihrer eigenen, schwarzen Liste. 
  5. Federal Crypto Investigations (federalcryptoinvestigations.net): Spielt sich als offizielle Behörde auf, doch dahinter verbirgt sich nichts Gutes. Keinesfalls an diese Leute zahlen!
  6. Digitalserge (digitalserge.com): Anscheinend dubiose Abzocke mit Kryptowährungen wie Bitcoin. Noch keine behördliche Warnmeldung zu sehen, was sich aber zeitnah ändern kann.
  7. TBG Lmtd (tbg-lmtd.org): FINMA teilt mit, dass kein Eintrag im Handelsregister vorliegt.

Noch mehr unseriöse Finanzdienstleister auf einen Blick!

  1. Reuterslcd.com: Hierzu wurden schlechte Erfahrungen mitgeteilt. Anscheinend Abzocke mit Kryptowährungen.
  2. Wealth FX Group (wealthfxgroup.com): Unseriöser FInanzdienstleister, zu dem negative Erfahrungen berichtet wurden. Auszahlung steht in den Sternen.
  3. GrandCapital CG: Seitens der schweizerischen FINMA erschien eine Warnmeldung, welche hier einzusehen ist. 
  4. Coincpex (cpex.net): Üble Erfahrungen einer hier zu einem Vermögensschaden gekommenen Person liegen mir vor. Warnung vor diesem "Anbieter". 
  5. elbitrader.com: Schweizerische Polizei aus Zürich schlägt öffentlich Alarm. Nicht einzahlen!
  6. Dormant Refund Profit (dormantrefundprofit.com): Mehr als zwielichtiger Anbieter. 
  7. Bitcoin Mining (b-mining.tech): Wohl Abzocke mit Kryptowährungen, wie von einer betroffenen Person mitgeteilt. Bisher keine FINMA Warnmeldung zu sehen. 

FINMA auch kritisch gegenüber diesen Plattformen:

  1. Trading Hive Ltd (tradinghive.ch): Besser nicht einzahlen. Totalverlust nicht auszuschließen. 
  2. Zurich Private Bank (zpbonline.ltd): Negative Erwähnung in der FINMA Warnliste.
  3. Swiss Alpinum (swissalpinum.com): Anscheinend kein Eintrag im Handelsregister - was mehr als skeptisch stimmen darf.
  4. Krypto Rec (krypto-rec.com): Wird aktuell bei den FINMA Warnungen aufgeführt. 
  5. Avalor Finance (avalor-finance.com): Wie es aussieht, ist das kein seriöser Finanzdienstleister.
  6. Trevista Invest (trevistainvest.com): Bisher keine konkreten Erfahrungen vorliegend, doch die FINMA schaut genau hin.
  7. Milleniumchain (milleniumchain.com): Womöglich Abzocke und Betrug mit Kryptowährungen wie Bitcoin.

Weitere Warnmeldungen!

  1. heliosequitylimited.com: Warnung der FINMA zu dieser Website ist hier einzusehen. Besser meiden!
  2. NDAX (m.ndaxs.com): Schlechte Erfahrungen von einem Investor, der nicht an sein Geld kommt. Aktuell keine behördliche Warnmeldung ersichtlich.
  3. ProInvest Equity AG: Die FINMA teilt zwar mit, es existiere ein Eintrag im Handelsregister - trotzdem warnt die Aufsichtsbehörde. Erfahrungen liegen mir bisher zu diesem Anbieter noch nicht vor. 
  4. Prolific Trades (prolifictrades.com): Ermittlungen seitens der deutschen Finanzaufsicht.
  5. trust-usdt.tech: DeFi-Betrug mit Kryptowährungen wie Bitcoin. Unbedingt meiden, und keinesfalls mit Ihrem Wallet verbinden. Sonst werden Ihre digitalen Assets womöglich geplündert.
  6. TCS International AG (tcsuisse.com): Von der FINMA liegt eine Warnmeldung zu diesem Anbieter vor.

Diese kurze Auflistung negativ in Erscheinung getretener Plattformen und Finanzdienstleister ist keineswegs abschließend zu verstehen. Es stellt lediglich einen Auszug aus einer Vielzahl von zwielichtigen Anbietern dar, die mir zugetragen worden sind oder in den FINMA Warnungen angemerkt werden.

Sofortmaßnahmen ergreifen, wenn "etwas nicht stimmt"!

Ferner können Sie sich auf meiner Website

anlagebetrug.de

über die derzeit um sich greifenden Fälle von betrügerischen Brokern und unseriösen Trading-Plattformen informieren. Es zeigt sich, dass oftmals Kryptowährungen eingesetzt werden, um Geldanleger gezielt zu täuschen. Doch auch Aktien und Edelmetalle, sowie dubiose Finanzprodukte werden von Anlagebetrügern "in den Markt" gegeben. 

Darüber hinaus biete ich besorgten Investorinnen und Investoren in allen deutschsprachigen Ländern eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Schildern Sie mir Ihren speziellen Einzelfall - und Sie erhalten zeitnah eine anwaltliche Rückmeldung, ohne dass für Sie ein Kostenaufwand entsteht.

FINMA Warnungen und schwarze Liste vom Rechtsanwalt beachten!

Behördliche Warnlisten können teilweise erst mit erheblicher Verspätung betrügerische Broker und unseriöse Trading-Plattformen benennen. Das liegt daran, dass eine offizielle Finanzaufsicht nicht "ins Blaue hinein" solche Verdachtsmeldungen oder Betrugsmeldungen ins Internet stellen darf.

Zu groß wäre der Rufschaden, falls fälschlicher Weise eine Warnung mit namentlicher Nennung eines Anbieters auftaucht. Daher sind die Behörden wie etwa die FINMA tendenziell "zurückhaltend" und benennen die Betrüger im Register erst dann, wenn handfeste Nachweise vorliegen.

Rechtsanwaltliche Warnlisten sind teilweise tagesaktuell geführt. Denn die Anwälte im Bereich Anlagebetrug erhalten zahlreiche Zuschriften besorgter investorinnen und Investoren. Aus diesen Zuschriften können hochaktuelle, schwarze Listen erstellt werden - die eine spürbar präventive Wirkung entfalten.

Wo Sie beispielsweise nachschauen können!

An verschiedener Stelle habe ich entsprechende Warnlisten und Warnungen über dubiose Finanzdienstleister bereitgestellt:

Ihren Anbieter haben Sie auf keiner meiner Warnlisten vorfinden können? Entweder handelt es sich dann um einen seriösen Finanzdienstleister, oder die Betrüger sind noch nicht aufgeflogen und landen womöglich erst später auf einer schwarzen Liste. 

Schreiben Sie mir gern unverbindlich und holen Sie sich meine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Situation und Ihrem Anbieter ein.

Helfen Sie auch Mandantinnen und Mandanten aus der Schweiz?

Ja. Ich bin als Rechtsanwalt für Anlagebetrug sowohl für meine Mandantschaft aus Deutschland, als auch für Mandantinnen und Mandanten aus Österreich und der Schweiz tätig. Dabei ist die juristische Vorgehensweise gegen die Täter nahezu deckungsgleich in allen drei Ländern.

Denn zivilrechtlich und strafrechtlich ergeben sich für Betrugsopfer auch in der Schweiz die selben Möglichkeiten wie in Deutschland. Durch meine Kanzlei stehe ich in engem Austausch mit den Kantonspolizeien und Staatsanwaltschaften aus der Schweiz. Siehe: Anlagebetrug Schweiz.

Je nach genauer Lokalität in der Schweiz kann es erforderlich sein, meine anwaltlichen Schriftsätze auch in anderen Sprachen als Deutsch zu verfassen. Hierfür bin ich jedoch ausgerüstet und kann daher der französischsprachigen und italienischsprachigen Mandantschaft gegenüber den Ermittlungsbehörden aus der Schweiz weiterhelfen. So ist eine bestmögliche Rechtsverfolgung des Anlagebetrugs umsetzbar.

Unterschied zwischen FINMA-Warnliste und FINMA Warnungen!

Auf der Website der FINMA finden Sie einerseits eine Art schwarze Liste im Register der Behörde, und andererseits einzelne Warnungen. Die Liste bietet den Vorteil, per Suchfunktion nach einem bestimmten Anbieter das Register durchforsten zu können. In den Unterseiten, welche die Warnungen enthalten, finden sich sodann nähere Informationen zum Grund der Eintragung.

Ferner können Sie an den Endverfügungen der FINMA sehen, wie rigoros die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht gegen einzelne Personen vorgeht. Denn negativ aufgefallene Personen werden namentlich unter Nennung des Geburtsdatums aufgeführt. Hier können Sie einige Beispiele sehen. 

"Schwarze Liste" der FINMA ist ernst zu nehmen!

Wenn die FINMA einzelne Personen auf ihrer Liste an Endverfügungen aufzählt, verheißt dies nichts Gutes. Denn den dort genannten Personen wird teilweise untersagt, in der Schweiz finanzmarkttechnisch aktiv sein zu dürfen. Vermutlich gibt es für solche Einträge im Register jedoch stets einen "sehr guten Grund".

Im Vergleich mit der deutschen BaFin, die ebenso ihre BaFin Warnungen veröffentlicht, und der österreichischen FMA Warnliste erscheint die schweizerische Finanzaufsicht als durchaus engagierter. 

Denn die Details und die leicht zugängliche, schwarze Liste ergeben für sich erkundigende Anlegerinnen und Anleger einen echten Mehrwert.

Neue Zürcher Zeitung zum Thema Anlagebetrug! Immer noch ein Thema!

Die schweizerische NZZ hat bereits im Jahr 2020 über die Zunahme an Betrugsfällen mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen berichtet, wie Sie hier nachlesen können. Doch die Fallzahlen steigen weiter an. 

Erst kürzlich im Juni 2022 berichtete die NZZ wiederum tiefgehend zum Anlagebetrug mit einer Schadenshöhe von insgesamt über 15 Millionen Euro. Dies kann ich aus meinen Fallbearbeitung als Anwalt nur bestätigen. Denn die Anzahl an Personen, welche sich bei mir wegen Betrugsfällen mit Finanzprodukten melden, steigt stetig an.

Nicht zuletzt deshalb scheint die FINMA ihrer gesetzlichen Aufgabe zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, sowie des schweizerischen Finanzmarkts an sich entsprechend sorgsam mit der FINMA Warnliste und den Warnungen nachzukommen. Nur durch ein engagiertes, behördliches Vorgehen gegen Anlagebetrüger ist es möglich, diesen "Sumpf an Tätern" auszutrocknen.

Wie gehen die Täter beim Anlagebetrug aktuell vor?

Vermehrt treten Betrugsfälle mit Kapitalanlagen über Kryptobörsen auf. Hierbei erstellen die Täter gezielt und hochprofessionell authentisch wirkende Handelsplattform. Zu diesen gefälschten Plattformen schalten die Täter Werbeanzeigen im Internet oder nehmen direkt zu potenziellen Betrugsopfern Kontakt über soziale Netzwerke oder Messengerdiensten auf:

Die Betrugsopfer werden dann über "persönliche Broker" getäuscht und zu Einzahlungen auf den namhaften Kryptobörsen verleitet. Dort werden die Geldsummen in digitale Werte wie Bitcoin umgetauscht und von den Börsen abgezogen - selbstverständlich in die Wallets der Täter. 

Doch den Opfern wird vorgespielt, sie würden bei der vermeintlich seriösen Trading-Plattform ihre Einzahlungen tätigen (vgl. Krypto Betrug, was tun? Geld zurück möglich?). 

Kryptobörsen im Fokus der Täter!

Betroffen sind alle namhaften Kryptobörsen, über die eine solche Betrugsmasche durchgezogen wird:

Diese Art von Anlagebetrug kann sich über Monate hinziehen. Über die gefälschten Handelsplattformen werden den Betrugsopfern für lange Zeit Kursgewinne vorgegaukelt. Es besteht für die Wenigsten überhaupt eine Chance, den Betrug zeitnah zu erkennen. 

Erst wenn die Auszahlung verweigert wird, wachen die Betrugsopfer auf. Die angezeigten Gewinne gibt es nicht. Das investierte Geld wird nicht ausgekehrt.

FINMA Betrugsmeldung

FINMA-Warnliste und FINMA Warnungen enthalten Informationen zu allen Formen des Finanzbetrugs!

Anlagebetrug wird auch über angeblich vorhandene Wertpapiere oder Edelmetalle begangen. Die Tricks der Betrüger sind vielfältig und werden zunehmend professioneller "durchgezogen". In den Warnungen der FINMA und auf der Website der FINMA sind Informationen zu allen denkbaren Formen von Finanzbetrug vorzufinden.

Teilweise geht es den Betrugsopfern so, dass ihnen eine Anlage in Aktien einer noch nicht auf einer Börse gelisteten Unternehmung angeboten wird. Doch zum Börsengang kommt es dann nicht. Sehen Sie hier: Anlagebetrug mit Aktien.

Den Anlegern bleibt dann nur ein "Haufen wertloser Papiere" oder "digitaler Aktien", die nicht mehr gewinnbringend oder gar nicht gegen echtes Geld veräußert werden können (Beispiel: Broker verweigert Auszahlung).

Täter sind leider clever!

Nicht jedes potenzielle Betrugsopfer ist von den Tätern für neuartige Investments wie Kryptowährungen oder vorbörsliche Wertpapiere zu begeistern. 

Das wissen auch die Anlagebetrüger. Daher "bieten" sie vermeintlich "sichere Geldanlagen" in Edelmetallen wie Gold oder Silber an. Doch das Geld der Kapitalgeber wird nie wirklich in Goldbarren oder Silbermünzen angelegt, sondern zeitnah beiseite geschafft.

FINMA Warnungen im Register sind Reaktionen auf vollzogenen Anlagebetrug!

Die FINMA verfügt nicht über hellseherische Fähigkeiten, sodass betroffene Anleger von der FINMA nicht erwarten dürfen, vorab über einen Betrug informiert werden zu können. Denn woher soll die FINMA im Vornherein wissen, ob dieser oder jener Finanzdienstleister rechtskonform handelt oder nicht?

Dies zeigt sich erst, wenn sich entweder geschädigte Betrugsopfer bei der FINMA melden, oder eben nicht. Daher ist die FINMA Warnliste zwar hilfreich, doch sie kann nur als Reaktion auf bereits stattgefundene Betrugsfälle verstanden werden. 

Nicht zuletzt deswegen weist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht so vehement auf die präventiven Verhaltensweisen vor einem Investment hin (vgl. den nächsten Abschnitt zur Prävention).

Die Täter kennen kein Erbarmen!

Anlagebetrüger nutzen es schamlos aus, dass sie eine ganze Weile unbehelligt von behördlicher Aktivität ihr Unwesen treiben können. 

Dabei fälschen die professionellen Betrüger sogar Bewertungsseiten im Internet, auf denen angeblich "echte Erfahrungsberichte" mit überschwänglich positiven Meldungen veröffentlicht sind. 

Auch fingieren die Täter bei Ihrem Betrug teilweise authentisch wirkende Dokumente mit Bezug zur Blockchain (siehe Blockchain Betrugsmasche).

Prävention weit über FINMA Warnliste hinaus!

Die schweizerische Finanzaufsicht ist sich darüber im Klaren, dass ein durchgeführter Anlagebetrug erheblichen Schaden beim Betroffenen verursachen kann. 

Daher legt die FINMA neben den veröffentlichten Warnungen Wert darauf, die Anlegerinnen und Anleger präventiv zu informieren.

Auf dieser Seite der FINMA finden sich hilfreiche Hinweise zu den Risiken des Finanzmarkts und zur Erkennung von unseriösen Trading-Plattformen, sowie betrügerischen Brokern. 

FINMA von Tätern "namentlich missbraucht"

Die FINMA spricht beispielsweise einen beliebten Trick von Anlagebetrügern an, die sich als schweizerische Finanzmarktaufsicht ausgeben - unter Fälschung von Behördensiegeln, wie ich aus meiner Erfahrung als Anwalt weiß. 

Neben der Warnliste im Register der FINMA finden sich auf der Website der Finanzaufsicht wichtige Tipps dazu, wie sich Investorinnen und Investoren vor einer Geldanlage verhalten sollen. So spricht die FINMA unter anderem an, dass sich niemand bei einem Investment unter Druck setzen lassen sollte. 

Falls also ein "persönlicher Broker" oder eine vermeintlich vertrauenswürdige Trading-Plattform Sie zu weiteren Einzahlungen drängt, ist dies kein Zeichen für Seriosität. Hier sehen Sie die vollständige Liste der FINMA mit Verhaltenshinweisen. 

Weitere hilfreiche Behördenseiten aus der Schweiz zum Betrug!

Neben der Finanzaufsicht sind auch andere, schweizerische Behörden in der Betrugsprävention aktiv. Ich möchte einige Beispiele aufzeigen, sodass sich betroffene Investorinnen und Investoren möglichst umfassend informieren können.

Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich berichtet zum Anlagebetrug hier, und weist darauf hin, dass derzeit insbesondere vermeintlich "ethische" Geldanlagen unter das Volk gebracht werden. Dahinter verbirgt sich teilweise jedoch die blanke Abzocke.

Die Kantonspolizei Graubünden warnt öffentlich vor Anlagebetrug über unseriöse Trading-Plattformen. Dort heißt es, dass vermehrt Strafanzeigen werden solcher Betrugsfälle bei der Kantonspolizei eingehen und die Täter es schaffen, zu immer weiteren Geldüberweisungen zu drängen.

Was noch?

Auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention ist eine eigene Unterseite zu Betrugsfällen bereitgestellt. Ein ganzes Unterkapitel widmet sich dem Online-Anlagebetrug. 

Neben den Warnungen der FINMA und den Warnlisten von anderen Finanzaufsichten können sich Kapitalgeber möglichst vor einem Investment über das Internet umfassend informieren. 

Doch ist der Betrug erst einmal geschehen gilt es, die Schäden zu begrenzen und juristisch gegen die Täter vorzugehen. 

Schutzmaßnahmen nach einem Anlagebetrug!

Aus meiner Fallbearbeitung als Rechtsanwalt kenne ich die Betrüger und ihre Tricks, die sich sogar nach einem bereits vollzogenen Anlagebetrug zeigen. Betroffene Geldanleger sollten unbedingt die folgenden Hinweise beachten und umsetzen, um sich vor weiteren Vermögensschäden und Gefahren zu schützen:

  • Wurden Ihre Ausweisdokumente bei der unseriösen Trading-Plattform online angefordert und von Ihnen eingereicht? Dann besteht die Gefahr, dass Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls werden könnten. Die Täter sind mit Ihrer Ausweiskopie mitunter in der Lage, im Ausland Bankkonten zu eröffnen. Doch es gibt Schutzmaßnahmen gegen einen solchen Datenmissbrauch.
  • Hatten die Täter zwischenzeitlich Zugriff auf Ihr Onlinebanking oder Ihre Accounts bei Kryptobörsen? Sie sollten die Zugangsdaten zeitnah ändern und Ihre Bank oder Kryptobörse informieren. Denn die Anlagebetrüger schrecken nicht davor zurück, unberechtigt Transaktionen zu veranlassen.

Weiterer Hinweis für Sie!

  • Werden Sie ungefragt von anderen Firmen oder "Dienstleistern" kontaktiert, die einen Bezug zu Ihrem Anlagebetrug herstellen? Diese zwielichtigen Unternehmen könnten die gleichen Personen sein, die Sie mit der Geldanlage betrogen hatten. Ignorieren Sie ungefragte Kontaktaufnahmen dieser Art.

Ferner sollten Sie sich an einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt wenden und Ihren Fall prüfen lassen. 

Womöglich kann durch zeitnahes, juristisches Vorgehen eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Rückzahlung umgesetzt werden. Darüber hinaus sollte Ihr Anwalt engagiert die strafrechtliche Verfolgung der Täter für Sie initiieren.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene aus der Schweiz, aus Deutschland und aus Österreich!

Falls Sie aktuell ein ungutes Gefühl mit Ihrem Finanzdienstleister haben, oder Ihnen bereits vehement eine Ihnen zustehende Auszahlung Ihres Kapitals verweigert wird, kann ich Ihnen weiterhelfen. Denn mir sind aus einer Vielzahl bearbeiteter Betrugsfälle die derzeit verwendeten Betrugsmaschen der Täter bekannt. 

Über meine Website

anlagebetrug.de

biete ich geschädigten Geldanlegerinnen und Geldanlegern eine unverbindliche und unkomplizierte Hilfestellung an. Schildern Sie mir, was zwischen Ihnen und der vermutlich unseriösen Trading-Plattform oder Ihrem "persönlichen Broker" vorgefallen ist. Sie erhalten unverzüglich eine kostenfreie Ersteinschätzung von mir zu Ihrem konkreten Fall.

Auf Grundlager meiner anwaltlichen Rückmeldung können Sie Ihre Situation womöglich besser einschätzen. Ich lese die aktuellen FINMA Warnungen und studiere die Warnlisten anderer, internationaler Finanzaufsichten. Falls gewünscht, können zeitnah die notwendigen, rechtlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel ist es dann, die Täter zu ergreifen und möglichst Ihr verloren geglaubtes Geld zurück zu holen.

Abschließende Hinweise für Sie!

  1. FINMA Warnliste beachten. Doch die Warnungen der FINMA im Register können mit einer gewissen Zeitverzögerung auftreten. Daher sind auch die hochaktuellen, anwaltlichen "schwarzen Listen" zu begutachten, um sich selbst möglichst gut vor unseriösen Finanzdienstleistern zu schützen.
  2. Werden Sie derzeit unter Druck gesetzt, mehr Geld einzuzahlen, als Sie eigentlich wollten? Dies deutet auf einen höchst unseriösen Anbieter hin. Verweigern Sie diese psychologischen Manipulationen und wenden Sie sich an einen Anwalt für Anlagebetrug.
  3. Speichern Sie alle Mails, Rufnummern, Kontoverbindungen, Walletadressen und Domains der Tatverdächtigen. Dies sind wichtige Ermittlungshinweise, die von den Strafverfolgungsbehörden genutzt werden können.
FINMA Warnungen
Foto(s): Rechtsanwalt Martin Wehrmann


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