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Flexirente: Gestalten Sie den Renteneintritt individuell

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Flexirente: Gestalten Sie den Renteneintritt individuell

Experten-Autor dieses Themas

Immer mehr Arbeitnehmer, die zwar Anspruch auf die Rente – vorzeitige oder reguläre Altersrente – haben, fühlen sich noch viel zu fit, um komplett mit dem Arbeiten aufzuhören. Viele von ihnen helfen weiterhin im Unternehmen mit oder stehen jüngeren Kollegen mit ihrem fundierten Wissen zur Seite.

Ob ein paar Stunden in der Woche oder halbtags: Die neuen Flexirentner sind den meisten Unternehmen sehr willkommen. Gerade in den heutigen Zeiten des Fachkräftemangels können die „alten Hasen“ eine große Hilfe sein und die Unternehmen weiter unterstützen. Die Flexirentner bessern damit ihre Rente auf und haben nicht das Gefühl, zum alten Eisen zu gehören und nicht mehr gebraucht zu werden. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Gerade für solche Situationen wurde das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (kurz: Flexirentengesetz) 2017 eingeführt (BGBl. I S. 2838 vom 13.12.2016). Dabei ist die Flexirente jedoch kein eigenes Rentenmodell, sondern bietet vielmehr den Altersrentnern und besonders den Frührentnern verschiedene Optionen, länger arbeiten zu können und einen besseren und flexibleren Übergang vom Berufsleben ins Rentendasein zu schaffen. Sämtliche Rentenarten sind übrigens im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs, zweiter Abschnitt, geregelt (SGB VI, § 33 ff.). 

Flexirente mit 63: Früher in Rente durch Hinzuverdienst ohne Grenzen

Rente mit 63 – so hieß es 2014 von der damaligen Bundesregierung, dass besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge schon mit 63 Jahren in Rente gehen können. Besonders langjährig ist versichert, wer mindestens 45 Jahre Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat. Wer vor 1953 geboren wurde, konnte so ohne Abzüge/Abschläge schon mit 63 Jahren in die Altersrente gehen. Für später Geborene wurden Anpassungen vorgenommen, sodass ab 1964 Geborene erst abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn sie das 65. Lebensjahr erreicht haben. Die Regelaltersgrenze ab Geburtsjahrgang 1964 ist derzeit das 67. Lebensjahr.

Doch auch heute möchten schon einige vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in die Frührente mit 63 gehen, mit Abschlägen (Abzügen). Die Flexirente verbessert und erweitert dabei die Möglichkeit, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler und selbstbestimmter zu arbeiten. Voraussetzung, um die Flexirente schon mit 63 Jahren nutzen zu können, ist, dass Sie mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Erst dann ist die Variante, mit Abschlägen früher in Rente gehen zu können, möglich. Sie können durch die Flexirente schon ab dem 63. Lebensjahr die Arbeitsstunden deutlich reduzieren, der Hinzuverdienst, der beim gleichen oder einem anderen Arbeitgeber erzielt wird, kompensiert die Abschläge. Das ermöglicht einen sanfteren Übergang bis zum Erreichen der regulären Rente. Die Arbeitnehmer können mit 63 Jahren die vorgezogene Rente erhalten, und damit einen festen monatlichen Betrag beziehen, und trotzdem ganz individuell weiterhin noch arbeiten.

Die Gründe dafür sind natürlich ganz unterschiedlich. Teilweise reicht die Rente nicht aus. Aber auch der spätere Rentenanspruch für die Altersrente kann durch das Weiterarbeiten noch erhöht werden. Lohn plus Rente, das klingt für viele sehr attraktiv. Die Flexirente schafft diese Möglichkeit, Rente und Hinzuverdienst können noch besser miteinander kombiniert werden. Und mit dem achten SGB-IV-Änderungsgesetz (Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches, Sozialgesetzbuch) traten zum 01. Januar 2023 neue Regelungen zum Hinzuverdienst in Kraft (Bundesgesetzblatt, Jg. 2022, Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 28.12.2022). Das bedeutete für alle Rentner und auch für die Flexirente: Die Grenzen zur Höhe des Hinzuverdienstes – auch für vorgezogene Altersrenten ab 63– wurden mit der neuen Regelung aufgehoben. Hinzuverdienste werden nicht mehr auf die Höhe der Altersrente oder Frührente angerechnet. 

Welche Vorteile und Nachteile hat die Flexirente?

Vorteile der Flexirente 

  • zwei Einkommensquellen (meist: vorgezogene Altersrente neben dem Lohn aus der Berufstätigkeit) 

  • Erhöhung der Rentenansprüche, wenn über die Regelaltersgrenze hinaus gearbeitet wird 

  • Frührentner können nun schon mit 50 – statt vor dem Flexirentengesetz ab dem 55. Lebensjahr – Abzüge/Abschläge aufgrund der vorzeitigen Rente durch mehrere Sonderzahlungen kompensieren. Vor dem Flexirentengesetz war dies höchstens durch zwei Sonderzahlungen möglich. Das bedeutet: Es können mehrfach statt nur zweimal Sonderzahlungen geleistet und damit, salopp gesagt, Rentenpunkte gekauft werden. 

  • Steuervorteile durch das Leisten mehrerer Sonderzahlungen 

  • Beibehalten der sozialen Kontakte 

Nachteile der Flexirente 

  • Finanzielle Verluste bei der Flexirente in der Frührente (vorgezogenen Altersrente), da bis zum Lebensende monatliche Abschläge (Abzüge) in Höhe mehrerer Prozent der zukünftigen Regelaltersrente anfallen. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, werden bis zum Erreichen des regulären Rentenbeginns 0,3 Prozent von der späteren Rente abgezogen. Für ein Jahr Frührente opfern Sie beispielsweise einen Abschlag in Höhe von 3,6 % der Rente. 

  • Zahlung von Einkommensteuer abhängig von der Höhe des Einkommens. Der Grundfreibetrag liegt 2023 bei 10.908 €, ab 2024 wird er auf 11.604 € angehoben. 

Ist bei der Flexirente die Zustimmung vom Arbeitgeber notwendig?

Nein. Arbeitnehmer, die durch den Rentenbaustein Flexirente weiterhin – wenn auch verkürzt – arbeiten möchten, benötigen keine explizite Zustimmung des Arbeitgebers. Nur wegen des bloßen Eintritts ins Rentenalter darf Ihnen nicht gekündigt werden (Ausnahme: vertragliche Regelungen dazu). Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich sang- und klanglos nach Belieben in die Rente verabschieden können. Auch dafür muss das Arbeitsverhältnis durch Sie regulär fristgemäß gekündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden, denn Ihr Arbeitsverhältnis bleibt auch durch den Eintritt des Rentenalters bestehen.

In jedem Fall sollten Sie sich fairerweise vorher mit dem Arbeitgeber absprechen, ob und wie Sie weiterhin arbeiten möchten. Sie können übrigens sogar völlig auf das Beantragen Ihrer Rente verzichten und einfach weiter wie bisher arbeiten. Oder Sie erhalten Ihre Rente bereits und verdienen sich etwas hinzu: Dadurch zahlen Sie jedenfalls weiterhin in die Rentenversicherung ein. Für jeden Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente (jeweils Juli des Folgejahres) erhalten Sie 0,5 Prozent mehr Rente. Bei einem Hinzuverdienst gilt dies für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen ergibt.

Gibt es Steuervorteile für die Flexirentner?

Es wurde bereits angemerkt, dass Frührentner ab dem 50. Lebensjahr Abzüge beziehungsweise Abschläge aufgrund der vorzeitigen Rente durch mehrere Sonderzahlungen ausgleichen und dadurch sozusagen Rentenpunkte kaufen können. Diese Art der Ausgleichszahlung kann steuerlich als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) geltend gemacht werden. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen gesenkt. Hier ist der aktuelle Höchstbetrag in Höhe von 26.528 € für eine Person zu beachten. Beim Beantragen der Flexirente sollten Sie sich überhaupt nicht scheuen, dazu eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen, um sich über alle Möglichkeiten der Rentengestaltung zu informieren, denn das Thema Flexirente ist sehr komplex. 

Flexirente noch einmal kurz zusammengefasst: Alle, die schon 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können 

  • in Frührente gehen (vorgezogene Altersrente), 

  • weiterarbeiten (stundenweise, halbtags, in Vollzeit), 

  • ab dem 50. Lebensjahr mehrere Sonderzahlungen an die Rentenkasse leisten und Abschläge damit ausgleichen. 

Übrigens: Der Rentenwert ist seit der Anpassung und Erhöhung der Rente zum 01.07.2023 in West (4,39 Prozent) und Ost (5,86 Prozent) nun deutschlandweit einheitlich hoch.

Foto(s): ©Adobe Stock/tonefotografia

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