Flugannullierung wegen Nebel
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[image]In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof sich mit den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung befasst und entschieden, dass bei einer Flugannullierung wegen schlechten Wetters stets im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Annullierung durch zumutbare Maßnahmen vermeidbar gewesen wäre. Die Verordnung gewährt Fluggästen einen Ausgleichsanspruch für annullierte Flüge, wenn die Airline nicht nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Die Höhe des Anspruchs hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Etwa für innergemeinschaftliche Flüge mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km beträgt der Ausgleichsanspruch 400,- Euro.
Da im vorliegenden Fall tatsächlich Nebel am Flughafen geherrscht hatte, erschien den Karlsruher Richtern die Entscheidung der Fluggesellschaft für eine Flugannullierung plausibel. Daher lehnten sie einen Ausgleichsanspruch ab. Anders verhält es sich dagegen mit dem Ersatzflug nach zwei Tagen. Hier könnte die Fluggesellschaft ihre Pflicht, eine anderweitige Beförderung anzubieten, verletzt haben. Für die Prüfung, ob die Fluggesellschaft eventuell einen früheren Flug anbieten hätte können, verwies der Bundesgerichtshof die Sache an das Oberlandesgericht Koblenz zurück (Urteil v. 25.03.2010, Az.: Xa ZR 96/09).
(WEL)
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