Forderungen des Insolvenzverwalters der MS "Hansa Constitution"

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Mit Anschreiben vom 21.04.2021 fordert der Insolvenzverwalter der Schiffahrtsgesellschaft MS "Hansa Constiution" mbH & Co. KG, Herr Dr. Brinkmann, von den Kommanditisten die Rückzahlung eines großen Teils der erhaltenen Ausschüttungen.

Hierzu setzt der Insolvenzverwalter den Gesellschaftern eine Zahlungsfrist von lediglich einer Woche - dies offensichtlich vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen.

Als Begründung für die Rückforderung der Ausschüttungen verweist der Insolvenzverwalter auf die Regelungen der sog. „Einlagenrückgewähr“ gem. §§ 171 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB). Ferner verweist der Insolvenzverwalter auf die im Unternehmensregister hinterlegten Jahresabschlüsse der Gesellschaft. Diese hätten keine Gewinne ausgewiesen. Eine nachvollziehbare Berechnung der Kapitalkonten der Anleger ist dem Schreiben des Insolvenzverwalters hingegen nicht beigefügt.

Tatsächlich ist eine Offenlegung der Kapitalkonten zwingend erforderlich, da sich nur anhand der Kapitalkonten feststellen lässt, ob eine Ausschüttung eine sog. „Rückgewähr der Einlage“ iSv. § 172 IV HGB darstellt (vgl. nur Bundesgerichtshof, Urteil v. 22.03.2011, II ZR 271/08).

Ungeachtet dessen stellen wir fest, dass die Ausschüttungen grundsätzlich nur insoweit zurückgefordert werden können, als dies zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich ist (Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.03.1958, Aktenzeichen II ZR 2/57).

Ob diese Voraussetzung hier erfüllt ist, erscheint fraglich:

Unter Ziffer 1. verweist der Insolvenzverwalter darauf, dass die MS "Hansa Constitution" insgesamt Ausschüttungen in Höhe von 19,4 Mio.  € an die Anleger vorgenommen hat. Hiervon fordert der Insolvenzverwalter nach dem uns vorliegenden Forderungsschreiben rd. 82,4% zurück. Dementsprechend werden hier insgesamt Ausschüttungen in Höhe von 15,9 Mio. € zurückgefordert (82,4% von 19,4 Mio. €). 

Demgegenüber nennt der Insolvenzverwalter „Forderungen der Gläubiger" in Höhe von lediglich  1,5 Mio. €. Abzüglich der ebenfalls durch den Insolvenzverwalter genannten Insolvenzmasse (0,5 Mio. €) verbleiben damit Forderungen der Gläubiger in Höhe von rd. 1 Mio. €

Warum der Insolvenzverwalter der MS "Hansa Constitution" es für nötig befindet, Ausschüttungen in  Höhe von 15,9 Mio. € zurück zu fordern, um Gläubigerforderungen in Höhe von 1 Mio.  € zu befriedigen, können wir derzeit nicht nachvollziehen.


Was heißt das für den einzelnen Anleger?

Jedenfalls auf den ersten Blick dürfte die Rückforderung des Insolvenzverwalters deutlich überhöht sein. Die insofern gesetzte Zahlungsfrist von lediglich einer Woche dürfte in jedem Fall unangemessen sein - zumal das Insolvenzverfahren bereits seit immerhin fünf Jahren läuft. Offensichtlich will der Insolvenzverwalter hierdurch die Anleger unter Druck setzen und der drohenden Verjährung der Rückforderung entgegenwirken.

Wir empfehlen den betroffenen Anlegern daher, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir werden für unsere Mandanten zunächst eine Prüfung der Kapitalkonten vornehmen. Ferner muss abschließend geklärt werden, ob es tatsächlich einer Rückführung sämtlicher Ausschüttungen zur Befriedigung der Gläubiger bedarf.  



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