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Foto-Abmahnungen von Thomas Wolf

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Die TW Photomedia® (Inhaber: Herr Thomas Wolf) aus Würzburg versendet Abmahnungen wegen angeblich unberechtigten Nutzungen von Fotografien. Gefordert wird neben der Löschung des Bildes vor allem Schadensersatz. Dabei sollen sich die Schadensersatzansprüche in einem Fall auf 4.200 € belaufen.

Besonderheit: Creative Commons-Lizenz

Die Fälle des Hr. Wolf unterscheidet die eingeräumte Creative Commons-Lizenz von zahlreichen anderen Foto-Abmahnungen. Die Nutzung der gegenständlichen Fotos ist unter dieser Lizenz kostenfrei möglich. Dennoch fordert Hr. Wolf horrende Beträge für die fehlerhafte Nutzung.

Nicht zahlen!

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte keinesfalls vorschnell zahlen oder eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben. Es sind zahlreiche Prüfungen vorzunehmen, wie z. B. die behauptete Rechteinhaberschaft des Abmahnenden, das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung durch Verstoß gegen eine Creative Common-Lizenz oder das Entstehen eines Schadens beim Rechteinhaber. Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte diese von einem Anwalt erstellt werden.

Zu beachten ist eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln. Nach Ansicht des Gerichts haben Lichtbilder, die unter eine Creative Commons-Lizenz zur kostenfreien Nutzung angeboten werden, insoweit keinen wirtschaftlichen Wert mehr: „Der ‚objektive Wert‘ der Nutzung eines unter einer Creative Commons-Lizenz sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Nutzungen, d. h. insgesamt kostenlos angebotenen geschützten Inhalts (hier: Lichtbild) ist grundsätzlich mit Null anzusetzen.“

Kostenfreie telefonische Erstberatung bei Foto-Abmahnung

Haben Sie eine Foto-Abmahnung von Hr. Wolf oder einem anderen Fotografen erhalten, biete ich Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung an. Die Übernahme der außergerichtlichen Vertretung erfolgt zu einem fairen Pauschalpreis, der vor meiner Beauftragung zwischen uns vereinbart wird.


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