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Fotografieren im Freibad verboten?

  • 2 Minuten Lesezeit
Diana Mittel anwalt.de-Redaktion
  • Das Fotografieren und Filmen von Menschen in Freibädern ist in den meisten Bädern verboten. 
  • Badebetreiber setzen das Verbot unterschiedlich durch.
  • Verstöße können ein Hausverbot zur Folge haben.

Seit es Smartphones und die sozialen Medien gibt, gehört das Fotografieren und Teilen von Fotos und kurzen Videos zu unserem Alltag. Wir fotografieren und filmen abends beim Weggehen, beim Sport, im Urlaub – und im Freibad, denn Sommerzeit ist Badezeit und Gelegenheiten gibt es viele: Zehn-Meter-Sprung, Wasserrutsche, Kioskpause.

Die Vorstellung, von einem Unbekannten fotografiert zu werden, erst recht im Freibad und in Badekleidung, ist unangenehm. Das macht Fotografieren und Filmen zu einem Problem, das die Badebetreiber angehen müssen. Regeln und Verbote treffen dann meistens auch diejenigen, die nur auf einen Schnappschuss von der Familie als Erinnerung aus sind.

Was sagen Hausordnung und Gesetz zum Fotografieren im Freibad?

Ein bundesweites einheitliches Gesetz, das den Rahmen fürs Fotografieren im Freibad festlegt, gibt es nicht. Ein Fotografier- und Filmverbot kann aber über die Hausordnung für Bäder umgesetzt werden. Außerdem gilt das Recht am eigenen Bild auch in Bädern.

Hausordnung für Bäder

Ob in einem Bad ein Fotografier- und Filmverbot herrscht, können Badbesucher in der Bädersatzung nachlesen. Das ist die geltende Hausordnung. Viele Hallen- und Freibäder in Deutschland organisieren sich in der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und nutzen für ihre Hausordnung deren Muster. Eine Ausnahme kann die Badeleitung machen, wenn sie Fotos für gewerbliche Zwecke oder die Presse bewilligt.

Recht am eigenen Bild

Fotos von Menschen, die ohne deren Zustimmung gemacht wurden, dürfen nicht einfach so verbreitet werden. Das besagt § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.

Wie wird ein Fotoverbot durchgesetzt?

Badbetreiber gehen die Durchsetzung des Fotografier- und Filmverbots unterschiedlich ein. Zum einen soll eine vernünftige Beschränkung geschaffen werden, zum anderen der Freiraum der Badegäste erhalten bleiben.

Kontrolle durch das Aufsichtspersonal

Am besten kann das Fotografier- und Filmverbot im Freibad durch das Personal durchgesetzt werden, indem es Besucher auf ihr Fehlverhalten und den möglichen Missbrauch von Fotos und Aufnahmen hinweist.

Hinweisaufkleber und Aufkleber für Kameralinsen

In einigen Freibädern gibt es Hinweisaufkleber mit einer durchgestrichenen Kamera, die zeigen, dass in diesem Bad das Fotografieren verboten ist. Eine weitere Möglichkeit sind Aufkleber für Kameralinsen, sogenannte Camsticker. Damit kann ein Bad seine Besucher verpflichten, die Kameralinsen an Smartphones und Tablets abzukleben. Die Aufkleber sind allerdings jederzeit ablösbar.

Was passiert, wenn ich im Freibad trotzdem fotografiere?

Hausrechtinhabern ist es grundsätzlich erlaubt, Verbote auszusprechen. Badbetreiber dürfen selbst bestimmen, welche Regeln gelten sollen, d. h., sie dürfen ein Fotografier- und Filmverbot aussprechen und Handys für die Dauer des Badbesuchs sogar einziehen.

Beschwerden, dass ein Verbot missachtet wird, gehen Bäder in der Regel nach. Manchmal wird die jeweilige Situation individuell bewertet, manchmal muss das Handy dann weggeschlossen werden. Aber auch ein Hausverbot kann verhängt werden.

(DMI)

Foto(s): © Fotolia.com

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