Fragen zur Anerkennung der ausländischen Scheidungsurteile in der Türkei

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1) Was braucht man für die Anerkennung eines Urteils in der Türkei?

Um eine Anerkennungsklage an einem türkischen Gericht zu erheben, braucht man zunächst ein ausländisches Gerichtsurteil. Dieses Urteil muss „rechtskräftig" sein. Lediglich die privatrechtlichen Urteile können anerkannt werden. D. h., die strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Gerichtsurteile können in der Türkei nicht anerkannt werden. Falls ein ausländisches Gericht ein Urteil über ein Grundstück in der Türkei ausfertigen würde, wäre das in der Türkei ungültig. Denn nur das türkische Gericht ist örtlich zuständig, ein Urteil über eine Immobilie in der Türkei auszufertigen. Deswegen sollte man sich erst an das türkische Gericht wenden, wenn es sich um einen Grundstück handelt. Zuletzt darf das ausländische Urteil nicht gegen das Prinzip „Öffentliche Ordnung" verstoßen.

Das ausländische Urteil lässt man übersetzen und dann am türkischen Konsulat beglaubigen. Die Übersetzung kann man auch in der Türkei anfertigen und durch den Notar beglaubigen lassen. Außerdem braucht man einen „Apostille"-Stempel auf diesem Urteil. Dann sollten die Parteien zwei verschiedene Anwälte in der Türkei bevollmächtigen, damit man mit dem Anerkennungsprozess in der Türkei anfangen kann.

2) Wenn ein Partner die Anerkennung nicht bräuchte, wie sollte man alleine diesen Prozess führen?

Ein Partner könnte den Anerkennungsprozess in der Türkei nicht brauchen, falls er/sie nicht (mehr) türkische Staatsangehörige wäre oder nicht wieder heiraten wollte. Dann sollte der/die andere(r) Partner(in) alleine die Anerkennungsklage erheben. Bei einem solchen Fall muss der Kläger die Anträge durch eine internationale Zustellungsvorschrift zustellen. Das dauert mindestens sechs Monate und damit länger als ein normaler Anerkennungsprozess.

Möchte ein ehemaliger türkischer Staatsangehöriger sein Scheidungsurteil nicht in der Türkei anerkennen lassen, dann sollte er/sie beachten, dass seine Ex-Frau in der Türkei noch als seine Erbin gilt und nach seinem Tod ein Viertel des Nachlasses erben kann.

3) Wenn sich das Ehepaar durch ein Versäumnisverfahren scheiden lässt und der Partner das Scheidungsurteil nicht erhält, wie kann er die Anerkennungsklage in der Türkei erheben?

Bei einem solchen Fall beantragen wir beim zuständigen Gericht, uns eine Ausfertigung des Scheidungsurteils und den Apostille zu übersenden. Diesbezügliche Kosten überweisen wir dann zur Gerichtskasse. Anschließend reichen wir die Anerkennungsklage ein.

4) Wie lange dauert eine Anerkennungsklage, wenn beide Parteien den Prozess zusammenführen würden?

Sind alle nötigen Unterlagen bereitgestellt, würde dieser Prozess maximal 2 Monate dauern. Die Dauer hängt ausschließlich vom Gericht ab.

5) Wie sieht es mit den Gerichtskosten und Anwaltshonoraren aus?

Die gesamten Gerichtskosten einer Anerkennungsklage betragen für das Jahr 2012 100,00 €. Führt eine Partei die Klage alleine, sollte man die internationalen Zustellungskosten dazurechnen. Beim Anwaltshonorar ist zu unterscheiden, ob die Parteien diese Klage zusammen oder alleine führen.

Wenn die Parteien den Prozess zusammenführen würden, sind die Kosten und Honorare niedriger.


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