Frist 08.06.2021 - Forderungsanmeldung Insolvenzverfahren Kaussen-Lingens GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Worum geht es ?

In unseren Artikeln

haben wir bereits berichtet, daß Rechtsanwältin Bontschev als Mitglied im Gläubigerausschuss der insolventen Kaussen-Lingens GmbH bestellt wurde. Das Insolvenzverfahren wurde zwischenzeitlich eröffnet und der Insolvenzverwalter hat die Gläubiger aufgefordert, die Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.

Vorliegend handelt es sich bei den von uns vertretenen Anlegern um Gläubiger die Ansprüche aus Nachrangdarlehensverträgen haben. Diese sind teilweise verbürgt, und es sind Besonderheiten zu beachten.

Bei den verbürgten Forderungen bedarf es immer einer gesonderten Kündigung des Darlehensvertrages, da dieser nicht automatisch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kaussen-Lingens GmbH endet und damit die Fälligkeit für die Inanspruchnahme des Bürgen eingetreten ist. Forderungen sind daher fällig zu stellen, damit dann Ansprüche gegen den Bürgen geltend gemacht werden können.

Weiterhin sind die Forderungen aus den Nachrangdarlehensverträgen nicht nachrangig, denn die Nachrangabrede ist unwirksam, so wie auch durch das OLG Köln bestätigt. Die Forderungen sind daher im 1. Rang anzumelden, einschließlich der Zinsen. Es sind die Zinsen zu berechnen, was nicht immer ganz einfach ist bei den teilweisen im Darlehensvertrag vorgesehenen Zinsstaffeln.

Wichtig! 

die Frist für die Forderungsanmeldung sollte gewahrt werden, andernfalls entstehen weitere Kosten bei einer nach Ablauf der Frist erfolgten Forderungsanmeldung in dem Insolvenzverfahren der Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH.

Weiterhin sollte dann in einem nächsten Schritt überlegt werden, welche weiteren Haftungsgegner in Betracht kommen, denn über das Insolvenzverfahren wird sicher nur eine geringe Quote  für die Gläubiger erzielbar sein bzw. werden. Hier werden wir insbesondere die Inanspruchnahme des Treuhänders prüfen.

__________________________________________ 

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. 

Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

Tel:        0351/ 21 52 025-0

Fax:       0351/ 21 52 025-5

Mail:     kanzlei@bontschev.de

__________________________________________________

Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.

____________________________________________________









Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Beiträge zum Thema