Führerschein im EU-Ausland/Fahrerlaubnis nach Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis

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Im Ausland erteilte Fahrerlaubnisse gelten im Rahmen der unionsrechtlich harmonisierten Fahrzeugklassen grundsätzlich auch in Deutschland.

Das VG Trier hat mit Beschluss v. 09.02.2021 (Az. 1 L 31/21. TR) die Entziehung einer Fahrerlaubnis eines Deutschen aus dem Jahr 2014 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr bestätigt. 2017 wurde er erneut wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Verwaltungsbehörde wurde daraufhin angewiesen, dem Mann keine Fahrerlaubnis vor Ablauf eines Jahres zu erteilen.

Dieser versuchte die Sperre zu umgehen und machte erneut einen Führerschein in Luxemburg. Nach knapp drei Jahren, 2020, fiel der deutschen Fahrerlaubnisbehörde allerdings auf, dass die luxemburgische Fahrerlaubnis nicht in Deutschland zum Fahren berechtigt. Der Betroffene wurde aufgefordert, den luxemburgischen Führerschein vorzulegen und einen Sperrvermerk anbringen zu lassen.

Hiergegen legte er Widerspruch ein und reichte beim Gericht einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtschutz ein. Dieser wurde vom VG Trier abgewiesen.

Nach dem Beschluss des VG Trier entfalle kraft Gesetzes die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland aufgrund einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis, wenn diese Fahrerlaubnis – wie vorliegend geschehen – innerhalb einer bestehenden Sperrfrist erteilt worden ist. In einem solchen Falle dürfe die Fahrerlaubnisbehörde nach Ansicht der Richter eine entsprechende Feststellung bis zur endgültigen Tilgung der strafgerichtlichen Entscheidung treffen, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt die Sperrfrist bereits abgelaufen ist, da der der Fahrerlaubnis anhaftende „Makel“ bis zur endgültigen Tilgung der strafgerichtlichen Entscheidung fortbestehe.

Grundsätzlich besteht demnach die Berechtigung mit einem luxemburgischen Führerschein ein Fahrzeug in Deutschland führen zu dürfen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die ausländische Fahrerlaubnis erst nach einer in Deutschland erteilten Sperrfrist erteilt wurde.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, ist seit 2001 u.a. im Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Anrufer können eine kostenlose Erstberatung per Telefon oder online erhalten.

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