Galeria Karstadt Kaufhof schließt 16 Standorte – was machen die Mitarbeiter?

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Der traditionsreiche Warenhauskonzern Galeria Kaufhof steht vor massiven Einschnitten: Das Unternehmen plant die Schließung von insgesamt 16 seiner 92 Filialen. Diese Maßnahme führt nicht nur zur Schließung der betroffenen Standorte, sondern wird auch massive Auswirkungen auf die Belegschaft haben. Es ist davon auszugehen, dass eine hohe Anzahl von Arbeitnehmern ihren Job verlieren wird.

Folgende Standorte werden nun geschlossen

  • Augsburg
  • Berlin Tempelhof
  • Berlin Ringcenter
  • Berlin Spandau
  • Chemnitz
  • Essen
  • Köln Breite Straße
  • Leonberg
  • Mainz
  • Mannheim
  • Oldenburg
  • Potsdam
  • Regensburg Neupfarrplatz
  • Trier Fleischstraße
  • Würzburg
  • Wesel

Die Standorte, die von der Schließung betroffen sind, verteilen sich deutschlandweit. Es handelt sich um Filialen in verschiedenen Städten, die für viele Kunden über Jahre hinweg zu einem festen Bestandteil des Einkaufsalltags gehörten. Die genauen Standorte der betroffenen Filialen wurden bisher noch nicht offiziell bekannt gegeben, jedoch ist davon auszugehen, dass es sich um Standorte handelt, die besonders von rückläufigen Umsätzen betroffen sind.

Die Schließungspläne von Galeria Kaufhof sind ein weiteres Zeichen für die Krise im stationären Einzelhandel. Immer mehr Kunden erledigen ihre Einkäufe online, was dazu führt, dass klassische Warenhäuser mit großen Verkaufsflächen immer weniger frequentiert werden. Die Folgen dieser Entwicklung bekommen nun auch die Mitarbeiter von Galeria Kaufhof zu spüren, die um ihre Arbeitsplätze bangen müssen.

Es wird erwartet, dass der Stellenabbau bei Galeria Kaufhof in verschiedenen Bereichen stattfinden wird. Neben den Verkäufern in den Filialen sind auch Mitarbeiter in den Bereichen Logistik, Verwaltung und anderen zentralen Funktionen von den Einschnitten betroffen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Mitarbeitende in den oberen Etagen des Unternehmens von den Sparmaßnahmen betroffen sein werden.

Die Schließung von Filialen und der damit einhergehende Stellenabbau sind für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine große Belastung. Viele von ihnen haben über Jahre hinweg in dem Unternehmen gearbeitet und stehen nun unverschuldet vor der Arbeitslosigkeit. Die Unsicherheit über die Zukunft und die Frage, wie es weitergehen soll, belastet die Betroffenen und ihre Familien enorm.

Es ist zu hoffen, dass Galeria Kaufhof im Zuge der Umstrukturierungsmaßnahmen auch auf sozialverträgliche Lösungen setzt und den betroffenen Mitarbeitern Unterstützung und Perspektiven bietet. Auch der Betriebsrat und die Gewerkschaften sind gefordert, sich für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen und faire Bedingungen bei den bevorstehenden Verhandlungen zu erreichen.

Die Schließung von Filialen und der Stellenabbau bei Galeria Kaufhof sind ein weiteres Alarmsignal für den stationären Einzelhandel in Deutschland. Immer mehr Traditionsunternehmen sehen sich mit rückläufigen Umsätzen und steigendem Wettbewerbsdruck konfrontiert. Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich die Branche in den kommenden Jahren entwickeln wird und welche Maßnahmen die Unternehmen ergreifen, um sich neu aufzustellen und langfristig erfolgreich zu bleiben.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Galeria Kaufhof, die von den Schließungen betroffen sind, bleibt zu hoffen, dass sie schnell neue Perspektiven und Arbeitsplätze finden. Der Arbeitsmarkt ist momentan durch die Corona-Krise und die Strukturwandel im Einzelhandel zwar herausfordernd, jedoch bieten sich auch Chancen in anderen Branchen und bei Online-Händlern, die von der Digitalisierung profitieren.

Es liegt nun an der Unternehmensführung, dem Betriebsrat, den Mitarbeitern und den Gewerkschaften, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden und die betroffenen Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen.

Die Nachricht von der Schließung zahlreicher Galeria Kaufhof Filialen hat viele Arbeitnehmer in Angst und Unsicherheit versetzt. Vor allem diejenigen, die in den betroffenen Geschäften beschäftigt sind, stehen nun vor der Herausforderung, sich mit der Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung auseinanderzusetzen. Doch welche Rechte haben diese Arbeitnehmer und was können sie jetzt tun, um ihre Interessen zu wahren?

Zunächst einmal sollten die betroffenen Arbeitnehmer wissen, dass sie bei einer betriebsbedingten Kündigung gewisse Rechte haben. Gemäß dem Kündigungsschutzgesetz müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist. Dazu gehört unter anderem, dass es tatsächlich zu einem betrieblichen Erfordernis für die Kündigung kommt, zum Beispiel aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Umstrukturierungsmaßnahmen.

Wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, haben die betroffenen Arbeitnehmer das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist sowie gegebenenfalls eine Abfindung. Diese Abfindung kann entweder im Rahmen eines Sozialplans festgelegt werden oder individuell ausgehandelt werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

In einer solchen Situation kann es ratsam sein, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ein erfahrener Anwalt kann den betroffenen Arbeitnehmern helfen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Der Anwalt kann beispielsweise prüfen, ob die Kündigung formell und inhaltlich wirksam ist und ob die Abfindung angemessen ist. Zudem kann er die Arbeitnehmer bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vertreten und sie gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht vertreten.

Es ist wichtig, dass die betroffenen Arbeitnehmer sich frühzeitig um rechtlichen Beistand bemühen, um ihre Rechte bestmöglich zu schützen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dabei helfen, die individuelle Situation der Arbeitnehmer zu analysieren und sie über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Zudem kann er auch dabei unterstützen, alternative Lösungen wie einen Aufhebungsvertrag oder eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu finden.

Die Schließung von Galeria Kaufhof Filialen und die damit verbundenen betriebsbedingten Kündigungen sind zweifellos eine belastende Situation für die betroffenen Arbeitnehmer. Dennoch ist es wichtig, dass sie ihre Rechte kennen und sich im Zweifelsfall professionelle Unterstützung suchen, um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann in solchen Fällen eine wichtige Hilfe sein und den Arbeitnehmern dabei helfen, die bestmögliche Lösung für ihre Situation zu finden.

Insgesamt ist es also ratsam, dass die betroffenen Arbeitnehmer sich frühzeitig um rechtlichen Beistand kümmern und ihre Möglichkeiten prüfen, um ihre Interessen zu wahren. Die Schließung von Galeria Kaufhof Filialen mag zwar eine schwierige Situation darstellen, doch mit der richtigen Unterstützung können die Arbeitnehmer ihre Rechte verteidigen und eine faire Lösung finden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dabei eine wichtige Rolle spielen und den Arbeitnehmern dabei helfen, gestärkt aus der Situation hervorzugehen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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