Geburtsschaden

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Oft kommt es durch einen Sauerstoffmangel bei der Geburt zu einem erheblichen Geburtsschaden. Grund hierfür sind unterlassene oder fehlerhafte Voruntersuchungen, eine fehlerhafte Entscheidung bei der Abwägung zwischen einer natürlichen Geburt und einem Kaiserschnitt (Sectio) sowie insbesondere bei einer zu späten Einleitung der Geburt. 

Kommt es zu einer Unterversorgung des Kindes mit Sauerstoff im Mutterleib, hat dies in der Regel einen hypoxischen Hirnschaden zur Folge.

Dies kann zur Folge haben, dass das Kind aufgrund der geistigen und körperlichen Schäden ein Leben lang leiden wird und lebenslänglich auf fremde Hilfe angewiesen sein wird. 

Der Behandlungsfehler kann darin liegen, dass der Arzt oder die Hebamme gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat, indem eine Not-Sectio zu spät eingeleitet wurde, eine nicht hinreichende Beobachtung des CTG erfolgt ist mit der Folge der Nichterkennung von tachykarden (Herzrhythmusstörungen mit über 100 Schlägen pro Minute) und nur eingeschränkt vitalen Herztönen. Darüber hinaus kann es in vielerlei Hinsicht zu Behandlungsfehlern kommen.

Ich unterstütze Sie dabei, sämtliche Ansprüche Ihres Kindes durchzusetzen. Neben einem Schmerzensgeld geht es vor allem auch um die lebenslang notwendig werdende finanzielle Absicherung, wenn das Kind an einer regulären Ausbildung (Schule, Studium, Lehre) gehindert ist und sich daher nicht wird selbst versorgen können. Zu den Ansprüchen gehören auch die in Ihrem Haushalt notwendigen Umbaumaßnahmen.

Kontaktieren Sie mich unter der angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail. Schildern Sie mir Ihr Anliegen.


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