Gefälschter Impfpass - Strafbarkeit, Rechtsfolgen und Verhaltensregeln

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Ursprünglich war die Vorlage eines gefälschten Impfpasses aufgrund einer Gesetzeslücke nicht strafbar, solange dieser nicht gegenüber einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft vorgezeigt wurden. D.h. derjenige, der in einer Apotheke einen gefälschten Impfpass vorlegte, um z.B. einen entsprechenden QR-Code zu erhalten, machte sich nach altem Recht nicht strafbar. Der Gesetzgeber ist nunmehr tätig geworden und hat die Gesetzeslücke entsprechend geschlossen.

§ 279 StGB lautet seit dem 24.11.2021 wie folgt:  "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und § 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist."

Dies hat zur Folge, dass die Vorlage eines gefälschten Impfpass nunmehr immer strafbar ist, egal ob dieser gegenüber einer Behörde, einer Apotheke, eines Restaurants oder eines Ladengeschäfts vorgezeigt wird. Lege ich somit einen gefälschten Impfausweis vor, um z.B. in einem Restaurant zu Mittag zu essen, mache ich mich gem. § 279 StGB strafbar und muss mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Welche Strafe im Einzelfall ausgesprochen wird, kann pauschal nicht beurteilt werden und hängt von vielen Faktoren ab. 

Es macht sich jedoch nicht nur derjenige strafbar, der einen gefälschten Impfpass verwendet, sondern auch diejenigen, die diese gefälschten Ausweise ausstellen. Gemäß § 277 StGB  macht sich derjenige strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt. Dieses Ausstellen eines gefälschten Impfpasses wird ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn kein besonders schwerer Fall vorliegt. Ein besonders schwerer Fall wird z.B. angenommen, wenn die Person gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. In diesen Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden. 

Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung eines gefälschten Impfpasses geführt, sollten Sie sich wie folgt gegenüber der Polizei und den Ermittlungsbehörden verhalten:

- SCHWEIGEN! Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie müssen den Ermittlungsbehörden lediglich  Ihre Personalien mitteilen.

- Stimmen Sie einer Sicherstellung des Impfpasses nicht freiwillig zu, widersprechen Sie und unterschreiben nichts. Die Ermittlungsbehörden werden dann die Beschlagnahme anordnen.

- Wenn Sie eine Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung bekommen haben, erscheinen Sie nicht. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nicht, solange es sich nur um eine Ladung durch die Polizei handelt (d.h. nicht von Staatsanwaltschaft oder Gericht)

- Kontaktieren Sie umgehend einen Verteidiger Ihres Vertrauens, damit dieser Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie erarbeiten kann. 


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