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Sicherheit geht vor: Der Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen

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Sicherheit geht vor: Der Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen

Experten-Autorin dieses Themas

Gefahrgüter stellen eine potenzielle Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Aus diesem Grund sind Unternehmen, die mit solchen Stoffen umgehen, dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Gefahrgutbeauftragter. 

Was ist ein Gefahrgutbeauftragter?

Ein Gefahrgutbeauftragter ist eine Person, die in Unternehmen tätig ist, die mit der Beförderung von Gefahrgütern zu tun haben. Der Gefahrgutbeauftragte ist für die Überwachung und Sicherheit bei der Beförderung von Gefahrgütern verantwortlich und trägt dazu bei, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.  

Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgütern und berät das Unternehmen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren im Zusammenhang mit Gefahrgütern. Der Gefahrgutbeauftragte führt auch Schulungen für Mitarbeiter durch und ist die Kontaktperson für Behörden und Überwachungsbehörden. Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist für Unternehmen, die mit Gefahrgütern umgehen, eine gesetzliche Pflicht. 

Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter?

Ein Gefahrgutbeauftragter spielt eine wichtige Rolle bei der Beförderung von gefährlichen Gütern. Seine Aufgaben sind in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) geregelt. 

Im Allgemeinen ist der Gefahrgutbeauftragte verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Beförderung von gefährlichen Gütern. Dabei sind folgende konkrete Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten hervorzuheben: 

Beratung des Unternehmens 

Der Gefahrgutbeauftragte berät das Unternehmen in allen Fragen der Beförderung von gefährlichen Gütern. Er prüft und beurteilt Risiken und gibt Empfehlungen zur Einhaltung von Vorschriften. 

Überwachung der Einhaltung von Vorschriften 

Der Gefahrgutbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern eingehalten werden. Hierzu gehört beispielsweise die Überwachung von Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Fahrzeugen. 

Schulung von Mitarbeitern 

Der Gefahrgutbeauftragte ist verantwortlich für die Schulung der Mitarbeiter, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern betraut sind. Er stellt sicher, dass alle Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben sicher und effektiv auszuführen. 

Erstellung von Berichten 

Der Gefahrgutbeauftragte ist verantwortlich für die Erstellung von Berichten und Dokumentationen im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern. Hierzu gehören beispielsweise Gefahrgutlisten, Schulungsnachweise und Sicherheitsdatenblätter. 

Zusammenarbeit mit Behörden 

Der Gefahrgutbeauftragte arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt, der Feuerwehr oder dem Umweltamt. 

Wie wird ein Gefahrgutbeauftragter bestellt?

Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in Deutschland in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Die Bestellung erfolgt durch den Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person, beispielsweise durch die Geschäftsführung. 

Um zum Gefahrgutbeauftragten bestellt werden zu können, muss die Person fachlich geeignet sein und über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Beförderung von Gefahrgütern verfügen. Die fachliche Eignung wird in der Regel durch eine erfolgreich absolvierte Schulung nachgewiesen, die von anerkannten Schulungsanbietern wie beispielsweise der Industrie- und Handelskammer (IHK) angeboten wird. 

Die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten erfolgt schriftlich und muss den Namen und die Kontaktdaten des Gefahrgutbeauftragten sowie den Bereich, in dem er tätig sein wird, enthalten. Die Bestellung ist zeitlich begrenzt und muss regelmäßig erneuert werden. 

Wann ist ein externer Gefahrgutbeauftragter sinnvoll?

Die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, beispielsweise in diesen Fällen: 

Bei geringer Beförderungsmenge 

Unternehmen, die nur gelegentlich oder in geringem Umfang mit dem Transport von Gefahrgütern zu tun haben, können von der Bestellung eines internen Gefahrgutbeauftragten absehen und stattdessen einen externen Gefahrgutbeauftragten beauftragen. Dies kann kosteneffektiver sein. 

Bei speziellen Anforderungen 

Unternehmen, die mit besonders anspruchsvollen oder komplexen Gefahrgütern arbeiten, können von den spezialisierten Kenntnissen und Erfahrungen eines externen Gefahrgutbeauftragten profitieren. Ein externer Gefahrgutbeauftragter verfügt oft über ein breiteres Erfahrungsspektrum und kann auf spezifische Anforderungen besser eingehen. 

Bei Personalmangel 

Unternehmen, die nicht über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, um einen internen Gefahrgutbeauftragten zu stellen, können einen externen Gefahrgutbeauftragten beauftragen. Ein externer Gefahrgutbeauftragter kann die Lücke füllen und das Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen. 

Bei Interessenkonflikten 

In manchen Fällen kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn ein interner Gefahrgutbeauftragter sowohl für das Unternehmen als auch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist. Ein externer Gefahrgutbeauftragter kann hier eine neutrale Position einnehmen und unabhängig agieren. 

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Bestellung eines internen Gefahrgutbeauftragten sinnvoller ist, beispielsweise wenn das Unternehmen regelmäßig große Mengen an Gefahrgütern befördert und somit einen dauerhaften Bedarf an einem Gefahrgutbeauftragten hat. Letztendlich hängt die Entscheidung, ob ein interner oder externer Gefahrgutbeauftragter bestellt werden sollte, von den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten des Unternehmens ab. 

Schulung von Gefahrgutbeauftragten

Die Schulung eines Gefahrgutbeauftragten ist ein wesentlicher Bestandteil der Bestellung und hat zum Ziel, das notwendige Wissen und die Kenntnisse zu vermitteln, um die sicherheitsrelevanten Anforderungen bei der Beförderung von Gefahrgut zu gewährleisten. Folgende Punkte sind bei der Schulung eines Gefahrgutbeauftragten zu beachten: 

Schulungsanbieter 

Die Schulung eines Gefahrgutbeauftragten muss durch einen anerkannten Schulungsanbieter durchgeführt werden. In der Regel bieten Industrie- und Handelskammern (IHK), Berufsgenossenschaften und private Schulungsanbieter entsprechende Kurse an. Es ist wichtig, einen seriösen und erfahrenen Anbieter auszuwählen, der die Anforderungen der Behörden erfüllt. 

Schulungsinhalte 

Die Schulungsinhalte sind in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) festgelegt und umfassen unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die Klassifizierung und Kennzeichnung von Gefahrgütern, die Verpackung und das Versandstück, die Beförderungsdokumente sowie die Gefahrenabwehr und Unfallbekämpfung. 

Schulungsnachweis und Prüfung 

Nach Abschluss der Schulung muss eine schriftliche Prüfung bei der IHK abgelegt werden (sogenannte Gefahrgutbeauftragtenprüfung). Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist der vom Unternehmen bestellte Gefahrgutbeauftragte verpflichtet, seinen Schulungsnachweis vorzulegen. Der Schulungsnachweis ist in regelmäßigen Abständen zu verlängern. 

Foto(s): ©Adobe Stock/industrieblick

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  • 09.06.2016 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion
    „… . Auch die Berufung vor dem Landgericht (LG) Landshut verlor das Ehepaar. Die dortigen Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass das Flugunternehmen nicht für den „hoheitlichen Akt einer Gefahrgutbeauftragten …“ Weiterlesen