Geno Wohnungsbaugenossenschaft eG – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs

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Dem Handelsblatt zufolge ermittele die Staatsanwaltschaft gegen die Geno Wohnungsbaugenossenschaft eG wegen Betrugs. Nachdem Mitte des Jahres das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde, weitete sich der Skandal Anfang September aus: Am 12. und 13. September 2018 durchsuchten Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und Staatsanwälte die Geschäftsräume und Privatwohnungen der Verantwortlichen im Raum Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis. Es bestehe der Verdacht auf Untreue, Insolvenzverschleppung und gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug. Betroffen seien 10.000 Anleger, die jetzt um ein Investitionsvolumen in Höhe von 30 Mio. Euro bangen.

Im August 2018 eröffnete das Amtsgericht Ludwigsburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geno (Az. 2 IN 250/18). Der zuständige Insolvenzverwalter Dietmar Haffa kündigte eine Gläubigerversammlung für den 15. Oktober 2018 an.

„Fonds Professionell“ erklärte am 14. September 2018, dass die Geno über einen „Optionskauf“ Immobilieninteressenten mit kleinen Einlagen die Mitgliedschaft in der Genossenschaft angeboten habe. Mitglieder sollten nach einigen Jahren die Berechtigung zum Bezug einer Wohnung oder eines Hauses der Genossenschaft erhalten. Dabei habe es sich um eine Form des Mietkaufs gehandelt, denn die im Voraus entrichtete Miete an die Geno sollte auf den späteren Kaufpreis der bezogenen Immobilie angerechnet werden. Der Kaufpreis habe bereits im Vorfeld festgestanden und der Anleger habe 35 Jahre Zeit gehabt, um den Kaufpreis zu entrichten.

Dem Handelsblatt zufolge habe die Genossenschaft, die seit 2002 besteht, aber in nur einem einzigen Jahr Gewinn gemacht. Zudem seien nur 100 Häuser gebaut worden. Das Unternehmen habe zuletzt pro Monat etwa 200.000 Euro verloren, so das Handelsblatt. Des Weiteren sei der Geno sowohl die Aufnahme neuer Mitglieder als auch neue Vertragsabschlüsse untersagt. Im Zuge der Insolvenz der Geno Wohnungsbaugenossenschaft eG eröffnete das Amtsgericht Ludwigsburg auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tochtergesellschaft Geno AG (Az. 2 IN 333/18).

Branchenexperten vermuten hinter dem Geschäftsmodell der Geno Wohnungsbaugenossenschaft eG ein Schneeballsystem, welches nur durch die Einlagen neuer Genossenschaftsmitglieder aufrechterhalten werden konnte.

Bei einem Schneeballsystem handelt es sich um ein Geschäftsmodell, dass eine stetig wachsende Anzahl an Teilnehmern zur Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt. Die Gewinne für Teilnehmer entstehen fast ausschließlich durch das Anwerben neuer Teilnehmer, die wiederum Geld investieren, ohne tatsächlich eine Dienstleistung oder ein Produkt zu erhalten. Dauerhaft kann ein solches System nicht funktionieren, da ständig neue Teilnehmer generiert werden müssten, das Wachstum an Teilnehmern aber irgendwann ausgeschöpft ist und das System damit in sich zusammenbricht.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffenen wird deshalb geraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sollte es zu einer Verurteilung der Verantwortlichen kommen, könnten Betroffene gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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