GenoGen eG - Insolvenzanfechtung - Insolvenzverwalter fordert Geld zurück!

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Die böse Weihnachts-Überraschung kommt per Post. Ungemach droht den Genossen der Genossenschaft für Generationen, GenoGen eG.

Der für die GenoGen eG vom Amtsgericht Münster bestellte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Michels fordert die Anleger auf, Dividendenzahlungen für die Jahre 2014, 2015, 2016 zurückzuzahlen. 

Ganz wohl ist dem Insolvenzverwalter dabei jedoch nicht, so muss er sich doch hinter Formulierungen wie „wende ich mich mit diesem Schreiben in einer unglücklichen und belastenden Angelegenheit an Sie“,  „Überdies ist mir bewusst, dass Sie bereits Opfer betrügerischen Verhaltens – und dadurch bereits geschädigt worden sind“,  „Die Pflichten gebieten es, dass ich sämtliche Vermögenswerte und Ansprüche der Insolvenzmasse ordnungsgemäß verfolge unabhängig davon, ob ich es persönlich und auch menschlich für richtig oder falsch erachte“, verstecken.

Insolvenzanfechtung wegen des Vorliegens eines Schneeballsystems!

Die juristische Grundlage dieser Zahlungsaufforderung heißt „Insolvenzanfechtung“ und ist genauso kompliziert und schwer verständlich wie der Brief des Insolvenzverwalters Michels, den die Genossen bekommen haben.

„Alle Genossen die Dividenden erhalten haben, müssen mit Rückzahlungsforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen, zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt Buerger verfolgt bereits in zahlreichen gerichtlichen Verfahren Schadenersatzansprüche von Genossen gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder und dem seinerzeitigen Prüfungsverband (DEGP) der Genosssenschaft.  Insoweit wird auf den Rechtstipp "Insolvenz der GenoGen eG - Ansprüche gegen den Prüfungsverband DEGP" verwiesen.

"Ein Insolvenzverwalter würde sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er diese zu Gunsten anderer Gläubiger nicht durchsetzt.", so RA Buerger weiter.  Für die Gläubiger der GenoGen eG ist dieses Verfahren nur eine große Umverteilung. Die Masse wird erhöht und nach Abzug aller Kosten neu verteilt.  

Verlierer ist am Ende der vermeintlich nachrangig berechtigte Genosse? 

Der "Eine" gewinnt, manche "Andere" verlieren bei dem Umverteilungsprozess. Der Insolvenzverwalter macht sich viel Arbeit und vor allem bringt es erhebliche Gebühreneinnahmen. 

Auch das ist ein Grund, warum bei entsprechenden Insolvenzverfahren immer mit Anfechtungen zu rechnen ist.

 Damit der Insolvenzverwalter vom Betroffenen das Geld zurückverlangen kann, müssen jedoch zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Erfahrungsgemäß sind viele Rückzahlungsforderungen nicht berechtigt. Regelmäßig verlangen Insolvenzverwalter zu viel Geld zurück. Auch ist die Rechtsprechung nicht einheitlich, entgegen der Darstellung der Insolvenzverwalter. Zu fast jeder Voraussetzung des Anfechtungsanspruchs gibt es völlig unterschiedliche Rechtsprechung. Der Ausgang eines Rechtsstreits ist regelmäßig offen und hängt vom einzelnen Richter ab.

Wir helfen Ihnen professionell bei der Abwehr etwaiger ungerechtfertigter Forderungen im Rahmen von Insolvenzanfechtungen und greifen dabei auf unsere über 22-jährige Erfahrung zurück! Vertrauen Sie sich als Anleger unserer Kompetenz an. Häufig lassen sich teure und lang andauernde Prozesse durch vorherige Beratung vermeiden! Gern helfen wir Ihnen!  


Ihre Ansprechpartner: 

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ralf Buerger in Hagen, Tel.: 02331/961600


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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