Gesellschaftsrecht Belgien: die 4 wichtigsten Punkte der Reform

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Im Rahmen der Reform des belgischen Gesellschaftsrechts wurde das veraltete Gesellschaftsrecht durch Vereinfachungen modernisiert, um das belgische Geschäftsklima attraktiver zu gestalten und Belgien somit im wirtschaftlichen Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten wettbewerbsfähiger zu machen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen im belgischen Gesellschaftsrecht.

Zu beachten ist, dass auch bereits bestehende Gesellschaften diesen Änderungen Rechnung tragen und daher ihre Satzungen anpassen müssen. Hierfür gilt eine Frist bis zum Ende dieses Jahres (2023).


1. Handelsgesellschaften und zivilrechtliche Gesellschaften erhalten einheitliche Bezeichnung

Durch die Reform des Gesellschaftsrechts wurde die Unterscheidung zwischen der Handelsgesellschaft und der zivilrechtlichen Gesellschaft nach dem Kriterium der „Ausübung eines Handelsgewerbes“ abgeschafft und ein einheitlicher Unternehmensbegriff eingeführt. Seit der Reform gelten auch Freiberufler, Landwirte und VoG als Unternehmen. Folglich findet auch für diese Berufsgruppen seitdem das Konkursrecht und auch die Bestimmungen des Gesetzes über die Kontinuität der Unternehmen Anwendung. Folgerichtig wurde auch die Bezeichnung des bisherigen Handelsgerichts in „Unternehmensgericht“ geändert.


2. Die GmbH als Standardgesellschaft - weniger Gesellschaftsformen in Belgien

Durch die Reform des Gesellschaftsrechts wurden die Gesellschaftsformen im Wesentlichen auf die Gesellschaft des allgemeinen Rechts (GaR), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Genossenschaft (Gen.) und die Aktiengesellschaft (AG) beschränkt. Daneben bestehen weiterhin die europäischen Gesellschaftsformen.

Dabei wurde die GmbH zur Standardgesellschaftsform. Diese Gesellschaftsform zeichnet sich nun nach der Reform durch ein hohes Maß an Flexibilität aus, was für die internationale Wirtschaft, kleinere Unternehmen und Start-ups durchaus attraktiv ist. Durch das umfangreiche Ergänzungsrecht zur GmbH können die Gesellschafter von den meisten Ausgangspunkten abweichen, um ein auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Unternehmen zu gründen.

Sollte das Unternehmen einen Börsengang beabsichtigen, bleibt die Aktiengesellschaft weiterhin die vorgeschriebene Rechtsform.


3. Kein Mindestkapital mehr erforderlich – Gründung einer GmbH in Belgien

In Belgien ist für die Gründung einer GmbH und einer Genossenschaft kein Mindestkapital mehr erforderlich. Zum Schutz der Gläubiger sieht das belgische Recht nunmehr andere Methoden vor. Zum einen müssen die Gesellschafter über ein Kapital verfügen, das für die Aktivität, die die Gesellschaft ausüben möchte, angemessen ist. Darüber hinaus muss ein detailliert ausgearbeiteter Finanzplan vorgelegt werden. Außerdem werden Ausschüttungen von einer Bilanz- und Liquiditätsprüfung abhängig gemacht und es wurde eine strengere Haftung der Geschäftsführer eingeführt.


4. Gründungstheorie für ausländische und belgische Unternehmen

Vor der Reform des Gesellschaftsrechts galt in Belgien die Theorie des tatsächlichen Sitzes der Gesellschaft (Hauptniederlassung). Diese wurde nun durch die Gründungstheorie ersetzt. Danach unterliegt ein Unternehmen dem Recht des Staates, in dem es gegründet wurde. Das bedeutet, dass ausländische Unternehmen eine belgische Rechtsform annehmen und belgische Unternehmen ihre ausländische Rechtsform beibehalten können.


Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zu den gesellschaftsrechtlichen Folgen dieser Reform für ein bereits bestehendes Unternehmen oder planen Sie die Gründung einer neuen Gesellschaft in Belgien? Nehmen Sie dazu gerne Kontakt via Anwalt.de auf, per Mail an s.jacobs@euregio.law oder über die Telefonnummer +32 11 29 47 01.

Foto(s): Euregio Law & Tax / Shutterstock


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